Überholen in der Rettungsgasse
Autor: Janine Moorees
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Düsseldorf – Wegen Straßenverkehrsgefährdung nach §315c des Strafgesetzbuches wird seit gestern gegen einen 38-Jährigen aus Dinslaken ermittelt.
Der Mann hatte sich nach den bisherigen Ermittlungen mit seinem Audi Q7 in einer Rettungsgasse an einen Abschleppwagen „gehängt“. Als der Schlepper abbremsen musste, kam es zum Auffahrunfall. Der Q7 war nicht mehr fahrbereit und musste jetzt selbst abgeschleppt werden. Der Führerschein des Beschuldigten wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft vor Ort sichergestellt.
Hier die ganze Geschichte:
Nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und einem Leichtverletzten auf der sogenannten Berliner Brücke in Duisburg hatte sich auf der BAB 59 in Richtung Leverkusen ein Rückstau gebildet. Ein angeforderter Abschleppdienst nutzte als Hilfsdienst die Rettungsgasse, um schnellstmöglich zur Unfallörtlichkeit zu kommen.
Als der Abschleppwagenfahrer wegen fehlender Breite der Rettungsgasse abbremsen musste, fuhr ihm der 38-jährige Audi-Fahrer auf. Dieser hatte nach den bisherigen Ermittlungen der Autobahnpolizei widerrechtlich die Rettungsgasse genutzt, um im Stau schneller voranzukommen. Der Audi Geländewagen war nach dem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde eine Verkehrsstraftat nach §315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) bejaht.
Der Führerschein des Dinslakeners wurde daraufhin vor Ort sichergestellt. Um die Rettungsgasse schnellst möglich zu räumen, kam der betroffene Abschleppwagen eines Duisburger Abschleppunternehmens selbst zum Einsatz.
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