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WhatsApp, Facebook & Co: Diese Apps werden für viele Nutzer illegal, so titelt das „Fachmagazin Chip“ auf seiner Webseite.
Stimmt das? Wird es ein Verbot für WhatsApp, Facebook und Co geben?
Nein, eigentlich nicht, eventuell gibt es in der einen oder anderen Familie eine größere Diskussion warum Junior jetzt unbedingt bei einem bestimmten sozialen Netzwerk mitmischen will, aber grundsätzlich wird ein Zugang durch die Neuregelung allerhöchstens erschwert, aber nicht illegal, es sei denn die Kids entdecken ihr kriminelles Potential und erschleichen sich ohne die Kenntnis der Eltern Einlass.
Tatsache ist es gibt eine Datenschutzreform in der EU, die ab 2018 in Kraft tritt.
Neben vielerlei anderen Anpassungen die den allgemeinen Datenschutz der EU Bürger verbessern sollen, gibt es auch Änderungen im Kinder- und Jugendbereich. Betroffen davon sind unter anderem die sozialen Netzwerke (Nachfolgend mit der vom Betreiber vorgegebenen Altersbeschränkung):
Ab dem 13. Lebensjahr
Facebook, Snapchat, Instagram, Kik, tumblr, Printerest , Googlekonto
Ab dem 16. Lebensjahr
Whatsapp , Lovoo
Ab dem 17. Lebensjahr
Vine
Ab dem 18. Lebensjahr
unterschiedlich, Filme mit Warnhinweis erst ab 18– Youtube
Keine Altersbeschränkung
Twitter , Twitch.tv
Neuregelung ab 2018
Der Zugang zu den Netzwerken soll, sofern es in den EU Ländern keine eigene Regelung gibt, ab 16 Jahren ermöglicht werden, oder mit Zustimmung der Eltern. Wie das organisatorisch geregelt wird und wie die Eltern ihre Zustimmung geben können, wurde nicht erarbeitet, da wird das Problem munter an die Betreiber weitergeschoben. Aber eben auch nur, wenn es keine länderspezifischen Regelungen gibt. Es wurde also in Brüssel durchaus versäumt einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen.
Kinder und soziale Medien: Kinder unter einem bestimmten Alter benötigen die Zustimmung der Eltern, um ein Social-Media-Konto zu eröffnen, wie zum Beispiel bei Facebook, Instagram oder Snapchat. Dies ist bereits in den meisten EU-Ländern üblich. Die neuen, flexiblen Vorschriften räumen den Mitgliedstaaten einen Spielraum für die Altersgrenzen ein (allerdings muss diese mindestens bei 13 und höchstens bei 16 Jahren liegen). Diese Flexibilität wurde auf den auf den dringenden Wunsch der Mitgliedstaaten beibehalten. Das Verhandlungsteam des Parlaments hätte eine EU-weite Altersgrenze von 13 Jahren vorgezogen.
Die neue EU – Regelung soll ab 2018 greifen, also eigentlich Zeit genug für die Länder ohne eigene Regelung, eine entsprechende eigene Regelung zu schaffen und damit dann doch für die Jugendlichen in der EU eine Gleichheit herzustellen. Man stelle es sich nur mal vor, ein Junge lernt während des Familienurlaubes ein holdes Mädchen in einem fernen Land kennen. Sie ist bei FB er noch nicht, weil er eben noch keine 16, und seinen Eltern dieser neumodische Krams noch immer ein wenig suspekt, ist. Drama!
Besser wäre mehr Medienkompetenz
Natürlich ist die Neuregelung diskutabel, es wäre besser gewesen die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu fördern, ihren Umgang mit den und in den Netzwerken zu verbessern, anstatt einfach einen „Ab 16“ Deckel drauf zu stülpen, denn mal ehrlich wie viele Eltern werden ihren Kindern den Zugang zu einem Netzwerk, in dem die Freunde unterwegs sind, verweigern?
Die Wichtigste Änderungen durch die neuen Vorschriften:
- Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung: Der Nutzer soll Herr seiner Daten werden. Er soll seine Einwilligung auch leicht wieder zurückziehen können dürfen.
- Kinder und soziale Medien: Kinder unter einem bestimmten Alter benötigen die Zustimmung der Eltern, um ein Social-Media-Konto zu eröffnen, wie zum Beispiel bei Facebook, Instagram oder Snapchat. Dies ist bereits in den meisten EU-Ländern üblich. Die neuen, flexiblen Vorschriften räumen den Mitgliedstaaten einen Spielraum für die Altersgrenzen ein (allerdings muss diese mindestens bei 13 und höchstens bei 16 Jahren liegen). Diese Flexibilität wurde auf den auf den dringenden Wunsch der Mitgliedstaaten beibehalten. Das Verhandlungsteam des Parlaments hätte eine EU-weite Altersgrenze von 13 Jahren vorgezogen.
- Recht auf Vergessenwerden: Die Verbraucher sollten ihre Einwilligung geben müssen, aber genauso einfach sollten sie sie auch wieder zurückziehen können. Sie bekommen ein „Recht auf Vergessenwerden“, d.h. ein Recht darauf, dass auf ihren Wunsch ihre persönlichen Daten aus den Speichern von Unternehmen auch wieder gelöscht werden müssen.
- Datenlecks oder „gehackte“ Daten: Bei Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten müssen die Anbieter die zuständigen Behörden so schnell wie möglich informieren, so dass die Nutzer geeignete Maßnahmen ergreifen können.
- Verständliche Sprache: Die Abgeordneten haben darauf bestanden, dass die neuen Vorschriften die Praxis des „Kleingedruckten“ abschaffen müssen. Die Verbraucher sollen in klarer, verständlicher Sprache und mit leicht verständlichen Symbolen informiert werden, bevor die Daten gespeichert werden;
- Strafen: Wenn Firmen gegen die Regeln verstoßen, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes;
- Unternehmen müssen Datenschutzbeauftragte anstellen: Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie im großen Ausmaß sensible Daten verarbeiten oder das Verhalten vieler Verbraucher überwachen. KMU sind von dieser Vorschrift ausgenommen, es sei denn, die Datenverarbeitung ist ihre Haupttätigkeit.
- Zentrale Anlaufstellen für Beschwerden und die Durchsetzung der neuen Regeln: Die nationalen Datenschutzbehörden werden ausgebaut und sollen zu zentralen Anlaufstellen für Bürger werden, wo sie ihre Beschwerden über Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften einreichen können. Die Zusammenarbeit zwischen diesen nationalen Behörden soll erheblich verstärkt werden, um einen einheitlichen Schutz der personenbezogenen Daten innerhalb der Union sicherzustellen.
Quellen:
EU-Datenschutzreform: Mehr Rechte für Europas Internetnutzer
EU-Parlament beschließt Datenschutzreform
EU-Reform: Facebook, WhatsApp, Snapchat & Co. erst ab 16 Jahren
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