Verbraucherzentrale warnt vor „Deutschem Pflegekreis“

Autor: Kathrin Helmreich


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Momentan befinden sich Briefe des “Deutschen Pflegekreis” im Umlauf, die täuschend echt aussehen! Vorsicht bei Dokumenten mit dem Namen “Wichtige Informationen zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017”!

Wie auf Facebook gesehen, befindet sich momentan dieses Schriftstück im Umlauf. Unter dem Namen “Wichtige Informationen zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017” von “Deutscher Pflegekreis” sieht dieses Dokument täuschend echt aus!

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Quelle: Facebook

Aber Vorsicht!!

Es handelt sich hierbei um einen FAKE! Die Verbraucherzentrale hat hierzu folgendes geschrieben:

Verbraucherzentrale warnt vor „Deutschem Pflegekreis“

Vorsicht bei Briefen der Organisation „Deutscher Pflegekreis“

Vor einer Organisation, die sich „Deutscher Pflegekreis“ nennt, warnt die Verbraucherzentrale. Die Organisation verschickt Schreiben mit dem Titel „Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017“.

Der Brief erweckt den Eindruck, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. In dem Schreiben wird angeboten, Verbraucher angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderung bei der Ermittlung ihrer künftigen Pflegegrade zu unterstützen.

Dieses Angebot ist jedoch überflüssig.

„Personen, bei denen bereits 2016 eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden ist, werden automatisch einem neuen Pflegegrad zugeteilt“,

erläutert Meret Lobenstein, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Über die neuen Pflegegrade müssen die Pflegekassen die Verbraucher aktiv informieren. Bei Fragen sollten sich Versicherte immer erst an ihre Pflegekasse wenden.

Zudem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass Pflegezusatzleistungen, wie z. B. Pflegehilfsmittel, gesondert beantragt werden müssen. Sodann wird darum gebeten, einen „Antrag auf Kostenübernahme“ auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Dazu wird eine kurze, fingierte Frist für die mögliche Antragsstellung vorgegeben.

Tatsächlich schließen Verbraucher aber einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab, wenn sie der Aufforderung in dem Schreiben nachkommen.

Sie erklären sich zudem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden. Daher rät die Verbraucherzentrale Betroffenen dringend davon ab, das Formular zu unterschreiben, wenn sie die Leistungen und die Werbung nicht wünschen.

Wer keine weitere Werbung wünscht, kann für die Zukunft gegenüber dem im Schreiben genannten Adresshändler widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu ein Musterschreiben hier

Sollte es bereits zu einem Vertragsschluss gekommen sein, können sich betroffene Verbraucher aus Reinland-Pfalz zur Beratung an das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 06131/28 48 41 wenden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. Stand: 10.11.2016

Quelle: Verbraucherzentrale


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