Lange war es ruhig auf Facebook, doch nun tauchen sie wieder auf: angebliche Videos, die Nutzer in eine Falle locken!
Hier haben wir ein aktuelles Beispiel:
Angeblich verbirgt sich hinter dem Link ein Video von einer Schlange, die eine Frau verschlingt. Warum das Opfer Strapse trägt? Keine Ahnung – vielleicht ist uns da einfach ein Fetisch entgangen.
Update: Der Twitternutzer Muhrks wies uns freundlicherweise darauf hin, dass es diesen Fetisch tatsächlich gibt! Er nennt sich „Vorarephilie“ und bezeichnet die sexuelle Erregung bei dem Gedanken, verschlungen zu werden, jemanden zu verschlingen oder beim verschlingen werden zu beobachten. Guten Appetit!
Erst teilen?
Klickt man nun auf das vermeintliche Video, öffnet sich ein neuer Tab, der sich nicht mehr auf Facebook befindet. Das erkennt man an der Adresse oben im Browser.
Es sieht nur so aus, als wäre man noch auf Facebook. Sowohl über dem Video als auch in den (gefakten) Kommentaren wird man darauf hingewiesen, dass man das Video erst teilen muss:
Kann man es dann sehen?
Nein.
Zuerst soll man sein Alter verifizieren, indem man an einem Gewinnspiel teilnimmt oder sich bei einer dubiosen Streamingseite anmeldet.
Ja, das ergibt für uns auch nicht wirklich Sinn.
Und dann kann man es sehen?
Nein.Man landet auf einem dubiosen Gewinnspiel von „7Sections“, einem uns wegen seiner zweifelhaften Methoden sehr bekannten Leadgenerierer und Datensammler!
Genau diese Methode (nur mit anderen Videos oder Gutscheinen als Köder) haben wir schön öfter gefunden. So sammeln mit dieser Methode neben Proleagion auch andere Leadgenerierer Daten. Bisher sind uns dabei meist 7Sections, adpublisher, red lemon media GmbH, Lead Spot Media, Proleagion GmbH und Planet49 aufgefallen.
Es handelt sich hierbei also um Datensammler!
Dem User wird etwas versprochen und vorgegaukelt, das gar nicht stimmt. Der Statusbeitrag erweckt beim User den Anschein, als könne er ein Video zu sehen bekommen, doch dem ist nicht so.
Zusammenfassung
Dieses Video existiert nirgendwo. Bei genauerem Hinschauen erkennt man auch, dass das angebliche Vorschaubild kräftig bearbeitet wurde.
Die Links führen nur zu dubiosen Streamingseiten und noch dubioseren Gewinnspielen.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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