Im Moment, so scheint es, ist das neue Mindestalter (16 Jahre) das große Thema bzgl. WhatsApp.

Diese Passage findet man in den aktualisierten WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien vor:

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Doch wir meinen, dass es bei den aktualisierten WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien eine Passage gibt, die uns zu denken geben sollte. Wir meinen sogar, dass diese Passage eine Nutzung eigentlich unmöglich macht. Es geht um folgende Passage / um folgende Aussage, welche man unter der Überschrift: “Über unsere Dienste” vorfindet:

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Adressbuch. Im Einklang mit geltenden Gesetzen stellst du uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp Nutzern und anderen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten.

Wir meinen, dass man sich rechtswidrig verhält, wenn man WhatsApp auf seinem Smartphone zum Einsatz bringt, außer man holt sich von jedem einzelnen Kontakt, der sich in seinem Adressbuch befindet, eine Zustimmung ein, dass man alle Kontaktdaten an WhatsApp weitergeben darf.

WhatsApp löschen!?

Heikel wird es überhaupt: Eigentlich müsste man WhatsApp sofort von seinem Handy entfernen, denn niemand von uns ist autorisiert, Telefonnummern von der eigenen Kontaktliste weiterzugeben, egal ob an WhatsApp oder sonst jemanden.

Ob das praktikabel ist, kann man nun in Frage stellen, aber offiziell ist niemand von uns ein Telefonbuchanbieter! Es handelt sich quasi um einen datenschutzrechtlichen Verstoß, denn man kann nicht über die Köpfe seiner gespeicherten Kontakte hinweg entscheiden.

Wer also nicht möchte, dass seine Telefonnummer von Freunden, die WhatsApp nutzen, freigeben wird, hat nun in Wahrheit nur eine Möglichkeiten: Er müsste seine Freunde bitten, WhatsApp nicht weiter zu nutzen. Ob das möglich ist?

Verweis: WhatsApp


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