Achtung Betrüger: Zoll fordert keine Zahlung über Prepaid-Zahlungsdienstleister

Autor: Kathrin Helmreich


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Zoll fordert keine Zahlung über Prepaid-Zahlungsdienstleister
Zoll fordert keine Zahlung über Prepaid-Zahlungsdienstleister

Vorsicht bei E-Mails, die augenscheinlich vom Zoll kommen – es könnte sich um Betrug handeln!

Aktuell häufen sich beim Zoll Hinweise von aufmerksamen Bürgern, dass betrügerische E-Mails mit der Absenderadresse eines Postdienstleisters in Umlauf sind. Per E-Mail werden Zahlungen von Zoll und Steuern unter Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert.

Der Betreff der E-Mails lautet „(Paket-) Benachrichtigung: REGIONAL CUSTOMS DIRECTORATE“, die angegebene Paketverfolgungsnummer lautet „RS2020L1990654791“.

Der deutsche Zoll fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an.

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Seien Sie achtsam und wenden Sie sich bei Eingang dubioser E-Mails an ihr zuständiges Hauptzollamt oder die Polizei.

Das Hauptzollamt Saarbrücken ist zuständig für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz und folgendermaßen erreichbar:

Hauptzollamt Saarbrücken
Telefon: 0681 8308-0000
E-Mail: [email protected]

Die Verbraucherzentrale rät:

Übrigens: Die Absender-Adresse einer E-Mail können Profis leicht manipulieren. Woher eine E-Mail tatsächlich kommt, lässt sich im so genannten Header der Nachricht ermitteln. Eine Erklärung, wie man ihn aufruft und richtig liest, stellt die Verbraucherzentrale NRW hier bereit.

Tagesaktuelle Beispiele von betrügerischen E-Mails gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale unter der Kategorie Phishing.

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Quelle: Hauptzollamt Saarbrücken


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