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Ein Screenshot zeigt, dass der Schlachtbetrieb Tönnies 15 Tochterfirmen anmeldete – ist das echt, und wenn ja: Warum?
In sozialen Medien wird behauptet, dass Tönnies damit auf ein Verbot von Werkverträgen bei Firmen über 50 Mitarbeitern reagiert. Der Schlachtbetrieb mache einfach lauter kleine Firmen mit je 49 Mitarbeiten und umgehe damit jenes Verbot, welches ab 2021 gelten soll.
Insgesamt meldete Tönnies 15 Unternehmen beim Amtsgericht an Gütersloh, welche mit römischen Ziffern nummeriert sind. Der Screenshot ist echt, wie man leicht hier überprüfen kann.
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Warum macht Tönnies das?
Laut topagrar und dem Handelsblatt möchte der Betrieb bis Ende des Jahres alle Arbeiter in der Schlachtung, Zerlegung und Verpackung mit einem direkten Arbeitsvertrag anstellen, also nicht mehr über Subunternehmen.
Bisher waren die Mitarbeiter über Werkverträge angestellt, was bedeutet, dass beispielsweise Tönnies mit einem Subunternehmer einen Vertrag über die Schlachtung von X Tieren für Y Euro eingeht. Der Subunternehmer ist dann für die Umsetzung, also Anzahl der Mitarbeiter und Umsetzung zuständig.
Durch die direkten Arbeitsverträge fallen also die Subunternehmen weg, die Mitarbeiter sind direkt bei Tönnies angestellt. Die Gliederung in 15 Produktionsfirmen soll die verschieden Arbeiten wie beispielsweise Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Kommission effektiver gestalten.
Die Befürchtungen – und was dagegen spricht
Nun wird argumentiert, dass Tönnies in Wirklichkeit vorhat, lauter kleine Betriebe zu gründen, um das Verbot von Werkverträgen für Großunternehmen zu umgehen. Tatsächlich wird es so ein Verbot ab dem 1. Januar 2021 geben. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.
Die Logik
Um dieses Verbot zu umgehen, dürften die neu gegründeten Unternehmen also höchstens 49 Mitarbeiter haben. Von den 16.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe Tönnies sind rund 50 Prozent bei Werkvertragspartnern angestellt, also rund 8.250 Mitarbeiter.
Wollte Tönnies diese weiterhin mit Werkverträgen beschäftigen, müsste der Betrieb 8.250 geteilt durch 49 = rund 168 (!) Tochterbetriebe gründen, nicht nur bloß 15.
Nun könnte ja Tönnies auch die Mitarbeiter alle in je 49 Arbeitseinheiten einteilen. Doch die müssten dann unter Einhaltung aller Hygiene- und Kühlvoraussetzungen räumlich getrennt werden, was logistisch ebenfalls unmöglich umzusetzen wäre – das würde Tönnies mehr kosten als die Einsparungen bei Werkverträgen.
Industrie und Handwerk
Im Prinzip handelt es sich bei einer Fleischerei (auch Metzgerei oder Schlachterei genannt) um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Ein Handwerk unterscheidet sich in mehreren Positionen von einer Industrie.
Beispielsweise die Betriebsgröße: So können kleine und mittlere Unternehmen ein Handwerk sein, Großunternehmen zählen jedoch als Industrie. In der Rechtsform sind Handwerke zumeist Einzelunternehmen, Industrien wählen Aktiengesellschaften und GmbH als Rechtsformen.
Nun gibt es aber auch natürlich Einzelunternehmen mit der Rechtsform GmbH. Könnte Tönnies also nicht die kleinen Unternehmen als Handwerke verzeichnen, verbunden mit der Rechtsform GmbH, sowie das ganze Unternehmen Tönnies, welches eine GmbH ist?
Nein! Sämtliche dieser kleinen, angemeldeten Unternehmen gehören nämlich zu 100 Prozent zu Tönnies, sind also keine Einzelunternehmen in dem Sinne und auch nicht eigenständig tätig. Sie sind alle Teil des Großunternehmens Tönnies und arbeiten auf dessen Weisung.
Die IHK definiert zudem einen Handwerksbetrieb als einen Betrieb, in dem „ein Mitarbeiter in allen Phasen mit der Herstellung eines handwerklichen Produktes befasst“ ist, während ein Industriebetrieb eine weitgehende Arbeitsteilung hat.
Und genau dies geschieht durch die neuen Unternehmen: Es findet eine strukturierte Arbeitsteilung in den einzelnen Unternehmen statt, in keinem der Unternehmen werden alle Arbeitsschritte durchgeführt.
Auch das häufig genannte Argument, dass sich die Unternehmen nach dem 1. Januar 2021 einfach umbenennen, greift nicht: Denn egal, wie sie heißen; sie gehören dann immer noch zur Tönnies GmbH und sind dieser weisungsgebunden.
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Fazit
Wie man es auch dreht und wendet: Selbst mit größter Kraftanstrengung könnte Tönnies es nicht schaffen, um das Verbot von Werkverträgen herumzukommen. Es ist also keine Trickserei, sondern eben eine Vorbereitung auf das Verbot und eine Strukturierung des Schlachtbetriebs in hundertprozentigen Tochterunternehmen.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)