Beim Leistungsantrag den Ehemann vergessen


Autor: Janine Moorees
Datum: 18. August 2017

Freiburg – Obwohl der Ehemann einer 24-jährige Freiburgerin erwerbstätig war, hatte die Frau ihn gegenüber dem Jobcenter Freiburg im Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als ebenfalls arbeitslos gemeldet und hatte über einen Zeitraum von drei Monaten so fast 3200 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht bezogen.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg sah es nach Ermittlungen der Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Freiburg als erwiesen an, dass die Frau bewusst betrogen hatte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht Freiburg per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen gegen die Frau. Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen hat sie ebenfalls zurückzuzahlen.

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