Das Telefon schellt und in der Leitung ist ein Fremder, der dir etwas verkaufen will. Mal sollst du an einem Glücksspiel teilnehmen, mal will dir jemand einen Kaufvertrag unterjubeln, obwohl du nie darum gebeten hast…

Wie unser Kooperationspartner checked4you berichtet, sind ungebetene Werbeanrufe gesetzlich verboten.

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung dürfen Vertreter solche Anrufe bei Kunden machen.

Hier die gesetzlichen Regelungen in Kürze:

  • Nach dem Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung sind Werbeanrufe nur zulässig, wenn der Anrufer vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er solche Anrufe erhalten will! Verstöße können für den Anrufer teuer werden.
  • Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Nummer nicht unterdrücken. Einen telefonisch geschlossenen Vertrag, zum Beispiel für ein Zeitungsabo, kannst du meistens auch wieder rückgängig machen. Das ist im so genannten Widerrufsrecht festgelegt. Die Widerrufsfrist beträgt dann mindestens vierzehn Tage. Je nach Fall kann die Frist auch länger sein. Im Zweifel könnt ihr dies in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
  • Für alle unter 18 Jahren gilt sowieso: Ohne das Einverständnis eurer Eltern ist ein Vertrag, den ihr womöglich am Telefon mit so einem Vertreter abschließt, in aller Regel erst mal nicht wirksam.

Grundsätzlich solltest du deine Telefonnummern immer nur an Leute geben, denen du vertraust. Gerade bei Preisausschreiben und Werbepostkarten sollte man vorsichtig sein!

Wer sich wehren will, kann auch Firma und Namen des Anrufers, Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs notieren. Die Verbraucherzentrale sammelt Namen von unseriösen Anrufern und kann gegen solche Firmen vorgehen. Für Beschwerden haben die Verbraucherschützer extra ein Beschwerdeformular ins Netz gestellt.

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