Vorsicht beim Kauf eines e-Visums für Ägypten


Autor: Ralf Nowotny
Datum: 28. September 2018

Vorsicht beim Kauf eines e-Visum für Ägypten
Vorsicht beim Kauf eines e-Visum für Ägypten

Konsument/innen, die nach Ägypten einreisen möchten, müssen ein e-Visum beantragen. Doch Vorsicht vor unseriösen Anbietern!

So berichtet „Watchlist Internet„, dass auf der offiziellen Regierungswebsite eine einmalige Einreise als Tourist/in 25 US-Dollar kostet. Das ist der günstigste Preis für das e-Visum. Andere Anbieter/innen verlangen dafür wesentlich höhere Kosten. Aus diesem Grund ist bei der Beantragung Vorsicht geboten.

Teures e-Visum über Dritte

Konsument/innen, die sich mithilfe einer Suchmaschine über das e-Visum für Ägypten informieren, stoßen auf Websites, die einen seriösen und offiziellen Eindruck vermitteln. Sie bieten Besucher/innen an, für sie das e-Visum zu besorgen. Dazu sollen Konsument/innen einen Antrag ausfüllen, ihre Daten kontrollieren und für die Dienstleistung bezahlen. Nichts anderes wird von ihnen auf der offiziellen Regierungswebsite verlangt. Im Unterschied zu dieser müssen sie bei den Drittanbieter/innen für ihr e-Visum weitere Kosten zahlen, denn im Kleingedruckten der Websites findet sich der Hinweis, dass zusätzlich zu den Kosten des e-Visums weitere Servicegebühren hinzukommen. Sie belaufen sich auf mindestens 25 US-Dollar. Konsument/innen, die ihr e-Visum nicht über die offizielle Regierungswebsite beantragen, müssen deshalb überhöhte Preise zahlen. Hinzu kommt, dass sie unbekannten Website-Anbieter/innen persönliche Daten und Reisepassinformationen übermitteln. Es ist unklar, wie die Unternehmen mit diesen Informationen umgehen.

Liste von kostenpflichtigen e-Visum-Anbieter/innen

Die nachfolgenden Websites bieten Besucher/innen die Beantragung des ägyptischen e-Visums an. Sie stellen ihnen dafür hohe Bearbeitungsgebühren in Rechnung:

Sie haben ein teures e-Visum beantragt?

In diesem Fall nehmen Sie Kontakt mit den Anbieter/innen auf und treten vom Vertrag zurück. Fordern Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises. In einigen Fällen gelingt es auf diese Art und Weise, das Geld zurückzuerhalten. Ist das nicht möglich, versuchen Sie mithilfe Ihrer Bank oder Ihres Kreditkartenunternehmens eine Rückbuchung des Preises zu erreichen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Das kann allenfalls kulanzhalber geschehen.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Sollten Sie Beratung oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unsere Experten vom Internet Ombudsmann. Die Beratung ist kostenlos. Das Anfrageformular ist der schnellste Weg, Ihre Fragen zu stellen.

Vorschaubild:  Anutr Yossundara / Shutterstock
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