Erfahre, wie Facebooks Algorithmus fälschlicherweise Drogenhandel in Animal Crossing-Gruppen vermutet und welche Konsequenzen das für Fans hat auf Mimikama
→Wie erkennt man Facebook-Betrug im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Facebook-Betrug.
Facebooks Algorithmus erkennt in Gruppen zum Spiel „Animal Crossings: New Horizons“ Drogenhandel
Facebook verwarnt Animal Crossing-Fans – Das Wichtigste zu Beginn:
Betreiber von Facebook-Gruppen zum „Animal Crossings“-Game werden häufig verwarnt. Sperren drohen. Grund dafür ist ein Fehler in Facebooks Algorithmus, der hinter manchen Posts Drogenhandel vermutet.
Facebook mag kein Unkraut
In Facebook-Gruppen zu dem Nintendo Switch-Game werden Tipps und hilfreiche Inputs an andere weitergegeben. Es werden Preise verglichen, Gegenstände getauscht und vieles mehr. Auch haben die Spieler immer wieder mit Unkraut zu tun. Und genau das ist der Punkt.
Von Facebook werden diese Gruppen natürlich auch auf die Richtlinien geprüft. Doch was hat Facebook bloß gegen Unkraut?
Drogenhandel bei Animal Crossings?
Unkraut – so lästig es auch sein mag – ist definitiv keine Droge. Doch heißt es ins Englische übersetzt nun mal „Weed“, was oft als Synonym für Cannabis verwendet wird.
Für Facebooks Algorithmus ist klar. Hier wird gehandelt. Unter anderem mit Weed.
Wenn sich die Beiträge dazu auch noch häufen, kann das doch nur regen Drogenhandel bedeuten.
Gruppen-Betreiber verzweifeln
Diverse Animal Crossings-Gruppen wurden bereits verwarnt. Im schlimmsten Fall könnte es zum Löschen der Gruppen führen, Nutzer könnten gesperrt werden. Alles nur wegen ein bisschen Unkraut in einem harmlosen und familienfreundlichen Spiel.
Darum bitten Gruppen-Betreiber nun um Mithilfe und fordern die Mitglieder auf, andere Wörter anstelle von „Weed“ zu verwenden.
Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Sie verbindet
journalistische Sorgfalt mit visueller Kommunikation und trägt
zur verständlichen Aufbereitung von Faktenchecks bei.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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