Parkplatz Aldi Süd - Screenshot Facebook
Parkplatz Aldi Süd - Screenshot Facebook

Ein Foto von einem Schild auf einem Aldi-Parkplatz zeigt eine Info bezüglich Abständen zwischen parkenden Fahrzeugen. Wir haben nachgefragt, ob der Zettel echt ist!

In den letzten Wochen haben wir verschiedene Zettel gesehen, die in unterschiedlichen Geschäften angebracht wurden und Fakes waren (so wie dieser). Nun tauchte ein Zettel auf, der auf einem Aldi Parktplatz zu sehen ist.

Auf den ersten Blick wirkt dieser Zettel ebenfalls wie ein solcher Fake, man könnte glatt mutmaßen, dass sich hier wer einen Scherz gemacht hat und den Zettel auf das Schild geklebt hat, denn man liest dort:

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Liebe Kundinnen und Kunden,
wir bitten Sie mindestens eine Parkplatzlücke zum nächsten parkenden PKW freizuhalten.
Auch hier möchten wir einen Mindestabstand von 1,5m einhalten.
Danke für Ihr Verständnis
Ihr ALDI SÜD Team

Das Foto ist ganz klar echt, daran gibt es keinen Zweifel. Es gibt letztendlich zwei Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Ob es sich bei dem Zettel um einen Scherz handelt, können wir ebenso beantworten.

Parkplatz Aldi Süd - Screenshot Facebook
Parkplatz Aldi Süd – Screenshot Facebook

Faktencheck Aldi Parkplatz

Man hätte tatsächlich vorher Wetten abschließen können, ich hätte darauf getippt, dass die Hälfte falsch liegt: Dieser Zettel ist kein Scherz! Es ist ein offizieller Aushang der Aldi Süd Filiale in Maxhütte-Haidhof.

Wir haben hierzu Kontakt zu Aldi Süd aufgenommen, und man konnte uns diese Regelung bestätigen. Mehr sogar: Die Idee mit dem Abstand stammt nicht von Aldi Süd, sondern ist eine behördliche Anweisung.

Im Landkreis Schwandorf gibt es diese Anordnung, die besagt, dass ebenfalls auf den Parkplätzen der Mindestabstand eingehalten werden muss. Die Behörde ist auf die Filiale vor Ort zugegangen und hat dies verordnet.

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Natürlich muss sich auch Aldi Süd an alle behördlichen Vorgaben halten und es wurden daraufhin die Plakate auf den Parkplätzen angebracht. Das gilt im Übrigen auch für andere Händler in diesem Landkreis. Diese Regelung gilt aber nur in diesem Landkreis und weitere Filialen sind bislang nicht betroffen.

Behördliche Anordnung

Tatsächlich gibt es in Bayern sogar eine Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts. Diese ist öffentlich einsehbar (hier) und darin liest man unter anderem:

Gestaltung der Verkehrswege unter Vermeidung von Menschenansammlungen
und Sicherstellung des Mindestabstands; Umsetzung durch eigenes
Parkplatzkonzept, sofern Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden

Und nun die abschließende Frage: Hände hoch, wer den Zettel anfangs für einen Fake gehalten hat.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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