„Asylbewerber“, „Ausländer“ oder „schwarz fahren“ – alles Begriffe die Berliner Beamte nicht mehr sagen dürfen?

Aktuell erhalten wir einige Anfragen zu einem Sharepic, wonach Berliner Beamte bestimmte Begrifflichkeiten nicht mehr verwenden dürfen. Darunter auch Bezeichnungen wie „Ausländer“ oder „schwarz fahren“.

Das Sharepic sieht wie folgt aus:

Screenshot des angefragten Sharepics
Screenshot des angefragten Sharepics

Berliner Leitfaden

Das dürfen Beamte nicht mehr sagen: Asylbewerber, Ausländer, Schwarzfahrer

Der Faktencheck

Ja, diesen Leitfaden gibt es. (PDF) Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung hatte den Auftrag, ein „Diversity-Landesprogramm“ zu entwickeln. Der Leitfaden richtet sich an Mitarbeitende der Berliner Verwaltung.

Das Programm verfolgt nach Aussagen der Landesstelle, das Ziel, „verbindlich Ziele und Verfahrensschritte festzulegen, mit denen Vielfalt im Verwaltungskontext gefördert werden kann“.

Im Leitfaden selbst, findet man diesen Absatz:

„Mit dem vorliegenden Leitfaden möchte die Herausgeberin (LADS) zur sachlichen
Diskussion und zum bewussten Umgang mit Sprache beitragen. Es geht weniger
um Verbote als darum, Konnotationen bestimmter Begrifflichkeiten zu erläutern
und dadurch gesellschaftliche Auseinandersetzungen, um manche Worte verständlicher zu machen. Wir möchten dazu anregen, die eigene Sprachverwendung
zu reflektieren und sich bewusst für eine diversitysensible Sprache zu entscheiden.“

Weiter heißt es:

„Dabei geht es vor allem darum, den Lesenden eine Auswahl an
Möglichkeiten anzubieten, um die Vielfalt der Bevölkerung angemessen zum Ausdruck zu bringen.“

Die im Sharepic erwähnten Begriffe „Asylbewerber“, „Ausländer“ und „Schwarzfahrer“ werden im Leitfaden tatsächlich behandelt.

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Die Begrifflichkeit „Asylbewerber“ sei irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl bestehe. Besser seien hier die Bezeichnungen „Asylsuchende“ oder „Schutzberechtigte“. Auch das Wort „Ausländer“ bezeichne tatsächlich „Einwohnende ohne deutsche Staatsbürgerschaft“ und „schwarz fahren“ sollte lieber nicht verwendet werden, sondern „Fahren ohne gültigen Fahrschein“.

Fazit:

Ja, der Leitfaden ist Teil eines Programms mit verbindlichen Ergebnissen. Berliner Verwaltungsmitarbeiter werden angehalten, auf die Sprache zu achten und verschiedene Begrifflichkeiten anders zu formulieren.

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Weiter Quellen: Berliner Zeitung

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