Oft drückt man achtlos auf „Ja“ wenn die App auf eine Handyfunktion zugreifen möchte. Doch die Verbraucherzentrale warnt vor Gefahren.

Schon klar, man hat eine neue App installiert und möchte diese sofort nutzen. Schnell drückt man dann mal auf „Ja“, wenn die App etwas von einem will: Standort, Kontakte? Kein Problem? Doch Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen warnt davor, dass intime und auch unnötige Zugriffe vorschnell gewährt werden.

Problematisch ist zuallererst, dass Viele gar nicht wissen, was sie so allem zustimmen. Es gibt Zugriffe, die tatsächlich benötigt werden, aber es gibt auch jene, ohne die die App ebenso gut funktionieren würde. Und dann besteht die Gefahr, dass intime Daten ausgenutzt werden.

Verbraucherschutzzentrale erklärt wichtige Zugriffs-Anfragen

Nicht immer sind die Anfragen so eindeutig zu verstehen wie z.B. der Zugriff auf den Standort. So gibt es die Zugriffs-Anfrage: „“Kontaktdaten lesen / Kontaktdaten schreiben“. Hier gibt man die Daten anderer Kontakte weiter, indem die App auf das Adressbuch zugreift. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass bei unseriösen Apps dann „Schindluder“ getrieben werden können.

Den „Vollständigen Internetzugriff“ brauchen dagegen viele Apps, um zu funktionieren. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, welche App man nutzt. Unseriöse Apps blockieren das Smartphone auch mal mit Pop-Up-Werbung. Auch besteht die Gefahr, dass Daten, die man durch andere Zugriffe erlaubt hat, irgendwo hingeschickt werden.

Bei „Informationen zu Ihren Apps“ möchte die Anwendung erfahren, was in anderen Apps auf dem Handy passiert. Dieser Zugriff hat gemeinhin wenig mit dem Funktionieren der App zu tun. Vielmehr geht es darum, dass Anbieter*Innen erfahren wollen, welche Anwendungen sie in Zukunft personalisiert anbieten können. Zielgerichtete Werbung also. Das App-Tracking kann aber auch ausgeschaltet werden.

Wie bewertet man nun Zugriffe?

Die Verbraucherzentrale macht deutlich, dass natürliche einige Zugriffe bei Apps nötig für das Funktionieren sind. Doch solle man sich immer informieren, woher kommt die App und was sagen andere darüber. Bewertungen im App bzw. Play Store können hier sehr hilfreich sein. Hinzu kommt, dass man sich bei kostenlosen Anwendungen überlegen sollte, wie diese finanziert werden: meistens über Werbung.

Vorsicht: Zugriffsverbote können auch umgangen werden

Eine Studie der Universitäten Calgary, Berkeley und Madrid untersuchte 88.000 Android-Apps im Google Play Store und fand heraus, dass Zugriffe auch trotz Verbot erlangt werden können. Entwickler*Innen nutzen dafür so genannte Software Development Kits (SDK). Damit müssen Programmierer*Innen laut Verbraucherzentrale Funktionen nicht immer neu schreiben, sondern erlauben in diesem Fall den Datenaustausch zwischen Apps auf einem Gerät. Das heißt wenn man nur einer von seinen Apps einen bestimmten Zugriff gewährt hat, können andere ihn dennoch auch erhalten.

Google soll das Problem mit der Android 10 (Q) Version behoben haben. Doch andere Versionen sind dafür immer noch anfällig. Wer also auf Nummer Sicher gehen will, der oder die überlegt sich erstens welche App mit welchen Zugriffen installiert sind und schaltet den Zugriff, wie Standort, nach der Benutzung wieder aus.

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