Artikelbild: Shutterstock / Symbolbild / Palatinate Stock
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In Deutschland und Dänemark sind drei Männer festgenommen worden und stehen unter Terrorverdacht. Bei ihnen wurden neben mehrere Kilogramm Chemikalien auch Schwarzpulver sichergestellt, die sich zur Herstellung von Sprengsätzen eignen.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat Haftbefehle gegen drei syrischstämmige Männer im Alter von 33, 36 und 40 Jahren erlassen. Bei den drei Beschuldigten soll es sich um Brüder handeln. Die Staatsanwaltschaft hat dazu nachstehende Pressemitteilungen veröffentlicht.

Festnahme von drei Verdächtigen wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-​Roßlau hat die zuständige Ermittlungsrichterin
des dortigen Amtsgerichts am vergangenen Wochenende (Samstag, 6. Februar 2021)
Haftbefehle gegen drei syrisch-​stämmige Männer im Alter von 33, 36 und 40 Jahren
erlassen.

Den Beschuldigten wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
gemäß § 89a StGB zur Last gelegt.
Sie sollen im Januar dieses Jahres am Ankauf mehrerer Kilogramm Chemikalien beteiligt
gewesen sein, die zur Herstellung von Sprengsätzen dienen können. Die Durchsuchung
einer Wohnadresse in der Stadt Dessau-​Roßlau hat weitere Indizien zu Tage gefördert,
nämlich u. a. das Auffinden von 10 Kilogramm Schwarzpulver und von Zündschnüren.

Aufgrund des Tatvorwurfs hat die Staatsschutzabteilung der Generalstaatsanwaltschaft
Naumburg die Ermittlungen derzeit übernommen. Diese wurden zunächst vom Landeskriminalamt Sachsen-​Anhalt und nunmehr vom Bundeskriminalamt ausgeführt.

Zwei der drei Beschuldigten wurden zwischenzeitlich in Dänemark festgenommen; dort
konnten auch die angekauften Chemikalien sichergestellt werden. Der dritte Beschuldigte ist in Hessen (Raum Offenbach) verhaftet worden.

Für die den Beschuldigten angelastete Tat sieht das Gesetz die Verhängung von
Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor, in minder schweren Fällen von 3
Monaten bis zu 5 Jahren. Für die Beschuldigten gilt bis zur Verhängung einer rechtskräftigen Strafe die Unschuldsvermutung.

Quelle: justizpressestelle.sachsen-anhalt.de
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