Ein Anruf und schon ist ein Vertrag abgeschlossen? Das kannst du tun - Artikelbild: Krakenimages.com / Shutterstock
Ein Anruf und schon ist ein Vertrag abgeschlossen? Das kannst du tun - Artikelbild: Krakenimages.com / Shutterstock

Egal ob Stromvertrag oder ein fragwürdiges Pillenabo mit Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln – oft reicht schon ein Anruf für einen nicht gewollten Vertrag.

Die Verbraucherzentrale warnt aktuell insbesondere vor Energieunternehmen, die ungewollte Verträge aufsetzen und dem Unternehmen Hirschberger NaturRat.

„Guten Tag, wir würden gerne mit Ihnen darüber sprechen, ob es in Ihrer Nachbarschaft genügend Apotheken gibt.“ Oder „Sind Ihre Stromrechnungen hoch? Lassen Sie uns besprechen wie sie sparen können“. So oder so ähnlich beginnen laut Verbraucherzentrale aktuell viele Werbeanrufe.

Im Verlauf des harmlos beginnenden Gesprächs fragen die Anrufer geschickt persönliche Daten ab. Kurze Zeit später erhalten die Betroffenen dann Post, entweder über einen angeblich abgeschlossenen Energievertrag oder Lieferungen mit Pillenproben, die in ein teures Abo münden. 2020 wurden in den Themenfeldern Energie und Digitales bei den Verbraucherzentralen fast 3.000 Beschwerden über unerwünschte Werbung am Telefon und telefonisch untergeschobene Verträge erfasst.

Das Problem nimmt zu – so sind beispielweise alleine im Bereich der unerwünschten Werbeanrufe die Beschwerden zu diesen beiden Themenfeldern in 2020 gegenüber dem Vorjahr um 80[1] Prozent gestiegen. Die Verbraucherzentralen warnen daher davor, am Telefon leichtfertig persönliche Daten wie Adresse oder Zählernummer weiterzugeben. Handlungsbedarf sieht der vzbv auch von Seiten der Politik.

Um Verbraucher vor dieser Masche zu schützen fordert er die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für alle telefonisch geschlossenen langfristigen Verträge. Hier muss gelten: Wer nach einem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts bezahlen!

Hirschberger – Auch Senioren betroffen

Unter dem Logo „Hirschberger NaturRat“ vertreibt Bonafair Mittel gegen Gelenkschmerzen und Einschränkungen in der Gedächtnisleistung. Im Vertrieb setzt das Unternehmen allerdings auf eine ungesunde Strategie: Nach einem Werbeanruf erhalten Verbraucher eine Lieferung mit Proben, die eigentlich kostenlos sein sollten. Doch mit den Pharma-Proben wird, ohne dass die Verbraucher das wollen, ein teures Abo für die Pillen abgeschlossen.

2020 gingen zu Hirschberger beziehungsweise Bonafair über 700 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein.

„Auffällig ist, dass sich bei den Verbraucherzentralen auch ältere Betroffenen oder deren Angehörigen melden,“

bemerkt Carola Elbrecht, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv.

„Das Unternehmen besteht dann sehr nachdrücklich auf den hohen Zahlungen, was die Betroffenen oft einschüchtert.“

Statt Angebot flattert Willkommensschreiben ins Haus

Auch Energieverträge werden mit Werbeanrufen vertrieben. Verbraucher berichten, dass sie unerwünschte Anrufe von Vermittlern erhalten und kurz danach – ohne ausdrückliche Einwilligung – Unterlagen über einen neuen Stromvertrag zugeschickt bekommen.

„Energieunternehmen können im Namen von Verbrauchern mit nur wenigen Daten wie zum Beispiel der Zählernummer Strom- und Gasverträge kündigen“,

erklärt Marie Barz, Referentin Team Marktbeobachtung Energie des vzbv.

„Leider machen sich dubiose Anbieter diesen Umstand offenbar zunutze.“

Sie leiten – ohne Einverständnis der Verbraucher – die Kündigung von Strom- und Gasverträgen ein, damit sie die Energielieferung mit neuen Verträgen übernehmen können. Für Verbraucher ist das besonders ärgerlich, denn ist der alte Stromvertrag erstmal gekündigt, ist es schwer in diesen Vertag zurückzukommen.

Verbraucher sollten auf der Hut sein

Für Verbraucher gilt: Fragt ein Anrufer nach persönlichen Daten wie zum Beispiel der Anschrift oder der Nummer des Stromzählers, sollten sie das Gespräch beenden. Das ist nicht unhöflich, sondern schützt im Zweifelsfall vor unerwünschten teuren Verträge und viel Ärger.

Verbraucherzentralen helfen weiter

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden  können Sie über das Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen abgeben.

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Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
Artikelbild: Krakenimages.com / Shutterstock


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