Wenn man auf der Suche nach einem Welpen ist, sieht man ein niedliches Welpenbild nach dem anderen. Viele Anzeigen sind von legalen Händlern, aber da sind auch einige illegale Händler dabei.

Über eine Internet-Verkaufsplattform wurde eine Mischlingshündin, 12 Wochen alt, gechippt und bereits erstgeimpft zum Verkauf angeboten. Der Verkäufer und die Kaufinteressenten trafen sich zur Übergabe in Oststeinbek. Da den Interessenten Zweifel an den gemachten Angaben des Welpen-Verkäufers aufkamen, wurde ohne dessen Wissen die Polizei hinzugezogen.

Die Polizei wird hinzugezogen

Der Verkäufer versuchte den Beamten vom Polizeirevier Glinde glaubwürdig zu machen, dass er drei Welpen seiner eigenen Hündin verkaufe. Die hier angebotene Hündin sei der letzte Welpe aus dem Wurf vom Februar dieses Jahres.

Da sich der 21-jährige Verkäufer jedoch mehr und mehr in Widersprüche zum Muttertier, zur behandelnden Tierärztin und zum Alter des Welpen verstrickte, wurde über das Veterinäramt Kontakt mit einer Tierärztin aufgenommen.

Dieser erschien vor Ort und untersuchte den Welpen. Dabei stellte sie fest, dass es sich bei der angebotenen Hündin um einen Rüden handelt. Nach ihrer Einschätzung dürfte das Tier ca. 8 Wochen alt sein und hatten einen sogenannten „Trommelbauch“. Eine Erstimpfung kann aufgrund des Alters noch nicht erfolgt sein. Wie vom Verkäufer angegeben, ist auch eine Kennzeichnung mit Chip nicht vorhanden. Eine Einfuhr des jungen Tieres aus Polen wird als wahrscheinlich angesehen.

Auf Grundlage der Hundeseuchenverordnung wurde der Welpe beschlagnahmt und vorerst in Obhut eines Tierheimes gegeben sowie zu weiteren Untersuchungen in eine Tierklinik.

Gegen den Hamburger Verkäufer werden Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges geführt.

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Quelle: PP/ Polizeidirektion Ratzeburg
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