Rundfunkbeitrag wird erhöht, Gericht winkt Erhöhung durch
Artikelbild: Von Sinuswelle / Shutterstock.com

Schon seit einiger Zeit wird darüber gesprochen, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat zu erhöhen. Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Erhöhung bisher blockiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung um 86 Cent pro Monat erlaubt, sodass der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen wird. Das Karlsruher Gericht stellte sich damit auf die Seite einer Beschwerde der Sendeanstalten der ARD, ZDF und Deutschlandradio, wie die Tagesschau berichtete. Zuvor hatten die Sender mehrere Verfassungsbeschwerden gegen eine Blockade aus Sachsen-Anhalt eingelegt.

Die Karlsruher Richter stellten fest, dass die Blockade gegen die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit verstößt. Die Rundfunkbeiträge sollen „frei von medienpolitischen Zielsetzungen“ festgesetzt werden, eine politische Beeinflussung soll weitestgehend ausgeschlossen sein.

Karlsruhe hat in der Urteilsbegründung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausdrücklich gestärkt: Seine Bedeutung steige in Zeiten einer zunehmenden Menge komplexer Informationen auf der einen Seite und einseitiger Darstellungen, Filterblasen, Fake News, tiefgreifender Verfälschungen auf der anderen Seite. ARD, ZDF und Co. sollen durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen trennen“, die Wirklichkeit darstellen und so ein Gegengewicht zum sensationsgetriebenen privaten Wettbewerb bilden.

Laut den Verfassungsgerichten ist die Rolle des Gesetzgebers klar geregelt, und es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllen können: „Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit.“

Quelle: winfuture.de
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