Schmerzzentrum nimmt ab 2022 nur noch Geimpfte und Genesene an. Dürfen die das? (Faktencheck)
Artikelbild: Screenshot Webseite Schmerzpraxis Hannover

Ein Screenshot von der Homepage eines Schmerzzentrums sorgt für Unmut bei Ungeimpften: Ab 2022 werden nur noch Geimpfte und Genesene behandelt.

Der Hinweis auf der Homepage ist für viele Ungeimpfte der Beweis, dass sie „diskriminiert“ werden: Gleich beim Aufruf der Seite erscheint oben ein Hinweis, dass ab 2022 nur noch geimpfte und genesene Patientinnen und Patienten mit Impfnachweis in dem Schmerzzentrum behandelt werden.

Der Hinweis auf der Seite des Schmerzzentrums
Der Hinweis auf der Seite des Schmerzzentrums, Quelle: Ärztezentrum Nordstadt

Der Hinweis auf der Homepage lautet:

„Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Interessentinnen und Interessenten !

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir ab 1. Januar 2022 nur noch geimpfte und genesene Patientinnen und Patienten mit Impfnachweis in unserem Zentrum behandeln. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren sind aufgrund der fehlenden STIKO-Empfehlung hiervon gegenwärtig ausgenommen, ebenso Patientinnen und Patienten, die nachgewiesenermaßen und ärztlich attestiert eine – uns nicht bekannte – Kontraindikation gegen eine solche Impfung haben.
Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da spätestens bis zu diesem Zeitpunkt alle Bundesbürger ohne Ausnahme die Gelegenheit haben, sich impfen zu lassen. Sofern jemand für sich zu dem Entschluss kommt, ungeimpft zu bleiben, so respektieren wir das, lehnen es aber ab, uns selbst, unser Personal und die anderen Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko durch Ungeimpfte auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team des Ärztezentrums Nordstadt“

Der Hinweis zur Homepage des Schmerzzentrums scheint in einschlägigen Kreisen zu kursieren, da sich in kürzester Zeit dort die Negativbewertungen auf Google häufen:

Negativ-Bewertungen für das Schmerzzentrum
Negativ-Bewertungen für das Schmerzzentrum

Dürfen die denn Ungeimpfte ablehnen? Ja!

Dieser Frage ist das Ratgeberportal „Anwalt.org“ auf den Grund gegangen, denn häufig wird behauptet, dass Ärzte eine Behandlungspflicht gegenüber Jedem hätten und keinen Patienten ablehnen dürften. Doch das ist nicht ganz korrekt.

Richtig ist, dass Ärzte eine Behandlungspflicht nur in einem Notfall haben. Ein Notfall liegt dann vor, wenn ein Patient ohne sofortige, medizinische Behandlung schwere körperliche Schäden erleiden oder sterben könnte. Dies ist z.B. bei Vergiftungen, schweren Verletzungen oder akuten Krankheiten der Fall.

In allen anderen Fällen kommt aber eine Behandlungspflicht laut Medizinrecht erst dann zustande, wenn beide Parteien einer Behandlung zustimmen, wobei die Form egal ist: Dies kann schriftlich, aber auch mündlich am Telefon erfolgen. Dann gehen Arzt und Patient einen Behandlungsvertrag ein.

Ein Behandlungsvertrag wird also gemäß § 630a BGB erst dann wirksam geschlossen, wenn ein Patient eine Leistung beansprucht und der Arzt diese Leistung auch gewährt. Und da in Deutschland eine Vertragsfreiheit gilt, darf auch ein Arzt frei wählen, ob er einen Patienten behandelt oder nicht, solange kein Notfall vorliegt.

Fazit

Dies mag ungeimpfte Personen ja noch so sehr stören, aber Ärzte dürfen Patienten ablehnen, wenn kein Notfall vorliegt. Eine Ausnahme bilden sogenannte Kassenärzte, doch auch diese dürfen eine Behandlung, sofern es kein Notfall ist, ablehnen, wenn triftige Gründe gegen eine Behandlung sprechen, was oftmals im Einzelfall abzuwägen ist.

Artikelbild: Screenshot Webseite Schmerzpraxis Hannover
Auch interessant:
In einer niederländischen Studie wurde die Auswirkung der Biontech-Impfung auf das Immunsystem untersucht. Diese Studie wird jedoch falsch interpretiert.
Unterstützen

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.