Schmerzzentrum nimmt ab 2022 nur noch Geimpfte und Genesene an. Dürfen die das? (Faktencheck)

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Ein Screenshot von der Homepage eines Schmerzzentrums sorgt für Unmut bei Ungeimpften: Ab 2022 werden nur noch Geimpfte und Genesene behandelt.

Der Hinweis auf der Homepage ist für viele Ungeimpfte der Beweis, dass sie „diskriminiert“ werden: Gleich beim Aufruf der Seite erscheint oben ein Hinweis, dass ab 2022 nur noch geimpfte und genesene Patientinnen und Patienten mit Impfnachweis in dem Schmerzzentrum behandelt werden.

Der Hinweis auf der Seite des Schmerzzentrums
Der Hinweis auf der Seite des Schmerzzentrums, Quelle: Ärztezentrum Nordstadt

Der Hinweis auf der Homepage lautet:

„Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Interessentinnen und Interessenten !

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir ab 1. Januar 2022 nur noch geimpfte und genesene Patientinnen und Patienten mit Impfnachweis in unserem Zentrum behandeln. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren sind aufgrund der fehlenden STIKO-Empfehlung hiervon gegenwärtig ausgenommen, ebenso Patientinnen und Patienten, die nachgewiesenermaßen und ärztlich attestiert eine – uns nicht bekannte – Kontraindikation gegen eine solche Impfung haben.
Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da spätestens bis zu diesem Zeitpunkt alle Bundesbürger ohne Ausnahme die Gelegenheit haben, sich impfen zu lassen. Sofern jemand für sich zu dem Entschluss kommt, ungeimpft zu bleiben, so respektieren wir das, lehnen es aber ab, uns selbst, unser Personal und die anderen Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko durch Ungeimpfte auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team des Ärztezentrums Nordstadt“

Der Hinweis zur Homepage des Schmerzzentrums scheint in einschlägigen Kreisen zu kursieren, da sich in kürzester Zeit dort die Negativbewertungen auf Google häufen:

Negativ-Bewertungen für das Schmerzzentrum
Negativ-Bewertungen für das Schmerzzentrum

Dürfen die denn Ungeimpfte ablehnen? Ja!

Dieser Frage ist das Ratgeberportal „Anwalt.org“ auf den Grund gegangen, denn häufig wird behauptet, dass Ärzte eine Behandlungspflicht gegenüber Jedem hätten und keinen Patienten ablehnen dürften. Doch das ist nicht ganz korrekt.

Richtig ist, dass Ärzte eine Behandlungspflicht nur in einem Notfall haben. Ein Notfall liegt dann vor, wenn ein Patient ohne sofortige, medizinische Behandlung schwere körperliche Schäden erleiden oder sterben könnte. Dies ist z.B. bei Vergiftungen, schweren Verletzungen oder akuten Krankheiten der Fall.

In allen anderen Fällen kommt aber eine Behandlungspflicht laut Medizinrecht erst dann zustande, wenn beide Parteien einer Behandlung zustimmen, wobei die Form egal ist: Dies kann schriftlich, aber auch mündlich am Telefon erfolgen. Dann gehen Arzt und Patient einen Behandlungsvertrag ein.

Ein Behandlungsvertrag wird also gemäß § 630a BGB erst dann wirksam geschlossen, wenn ein Patient eine Leistung beansprucht und der Arzt diese Leistung auch gewährt. Und da in Deutschland eine Vertragsfreiheit gilt, darf auch ein Arzt frei wählen, ob er einen Patienten behandelt oder nicht, solange kein Notfall vorliegt.

Fazit

Dies mag ungeimpfte Personen ja noch so sehr stören, aber Ärzte dürfen Patienten ablehnen, wenn kein Notfall vorliegt. Eine Ausnahme bilden sogenannte Kassenärzte, doch auch diese dürfen eine Behandlung, sofern es kein Notfall ist, ablehnen, wenn triftige Gründe gegen eine Behandlung sprechen, was oftmals im Einzelfall abzuwägen ist.

Artikelbild: Screenshot Webseite Schmerzpraxis Hannover
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