Gefälschtes Kündigungsschreiben / Screenshot Facebook
Gefälschtes Kündigungsschreiben / Screenshot Facebook

Ein Krankenpfleger aus Tirol soll fristlos gekündigt worden sein, weil er an einer Demonstration ohne CoV-Schutzmaßnahmen teilgenommen hatte.

So besagt es zumindest das vermeintliche Kündigungsschreiben, das derzeit mehrfach in sozialen Medien und über Messengerdienste geteilt wird.

Um dieses Schreiben handelt es sich:

Gefälschtes Kündigungsschreiben des BKH Schwaz / Screenshot Facebook
Gefälschtes Kündigungsschreiben des BKH Schwaz / Screenshot Facebook

Im Klartext:

„[…]wir sehen uns veranlasst, Sie in Ihrem Arbeitsverhältnis als Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger iA., welches Sie mit uns geschlossen haben, fristlos zu entlassen.

Als Grund nennen wir:
„Gefährdung der Patient*innen durch die Teilnahme an Demonstrationen ohne CoV-Schutzmaßnahmen“, dadurch „Gefährdung der eigenen Gesundheit, welches sich auf das AV auswirkt“ und „die Weitergabe interner Informationen an Dritte“
Als Beispiel zählen wir die öffentliche Nennung der Patientenbelegung auf unseren Stationen auf. (ITS, ITS-COV)
Ihr Arbeitsverhältnis endet daher mit sofortiger Wirkung. […]“

Dieses Schreiben ist gefälscht!

Das Bezirkskrankenhaus (BKH) Schwaz in Tirol hat zu diesem Schreiben auf seiner Webseite Stellung bezogen und klargestellt, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt:

„Das BKH Schwaz sieht sich derzeit mit der Verbreitung von Falschmeldungen in Zusammenhang mit dem Krankenhaus in den Sozialen Netzwerken konfrontiert.

Ein gefälschtes Kündigungsschreiben mit Absender Bezirkskrankenhaus Schwaz wird derzeit über Messenger-Dienste und Social Media Plattformen verbreitet.

Dieses Schreiben stammt nicht vom BKH Schwaz und die im Schreiben erwähnte Person hat nie am BKH Schwaz gearbeitet. Außerdem wurden aktuell keine Kündigungen oder Entlassungen von Dienstgeberseite ausgesprochen.“

Die Arbeiterkammer Tirol veröffentlichte ebenfalls eine Richtigstellung dazu auf Facebook:

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Wie hier zu lesen ist, stammt dieses Schreiben weder vom Bezirkskrankenhaus Schwaz, noch gibt oder gab es hier einen Mitarbeiter mit dem entsprechenden Namen.

In den Kommentarspalten wird außerdem berichtet, dass Personen auf der Demonstration gegen Corona-Maßnahmen am 20. November ein solches Schreiben vorgezeigt hätten. Hierzu kommt noch Unlogik im zeitlichen Ablauf, wie die Arbeiterkammer Tirol auch bemerkt:

„Und wenn Sie trotzdem zweifeln, sollte Ihnen der zeitliche Ablauf – ein Kündigungsschreiben, welches auf den 20.11. datiert ist, könnte am Samstag dem 20.11. nicht bereits beim Empfänger angekommen sein – suspekt vorkommen.“

Fazit

Das kursierende Kündigungsschreiben stammt nicht vom Bezirkskrankenhaus Schwaz.

Auch ist oder war der Adressat des Briefes nicht für das Bezirkskrankenhaus Schwaz tätig.

Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Fälschung.

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Quelle: Bezirkskrankenhaus Schwaz/Tirol, Arbeiterkammer Tirol


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