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Genügen 18 Grad im Winter? Energieeinsparung soll „zur Not“ gesetzlich verfügt werden!

Gazprom drosselt seine Gaslieferungen nach Deutschland deutlich. Wirtschaftsminister Habeck will deshalb Energieeinsparung „zur Not“ gesetzlich verfügen – dabei ist auch eine Senkung der Mindesttemperatur in Wohnungen denkbar.


Autor: Ralf Nowotny
Datum: 17. Juni 2022

Im Moment sehen wir einem sehr heißen Wochenende entgegen, da macht sich kaum einer Gedanken über den Winter. Aber wie es nun mal so mit dem subjektiven Empfinden von Temperaturen so ist: 18 Grad ist eine sehr milde Sommernacht oder eine recht kühle Wohnung im Winter. Doch anhand der verringerten Gaslieferungen nach Deutschland ist zwecks Energieeinsparung ist die Senkung der Mindesttemperatur in Wohnungen eine denkbare Option.

Deutschlands Gasspeicher sind noch zu 56 Prozent gefüllt – was zum jetzigen Zeitpunkt überdurchschnittlich gut ist, allerdings schlecht, wenn es zu Winterbeginn immer noch so ist, denn dann würden die Reserven nur wenige Wochen halten, wenn es bei dem durchschnittlichen Verbrauch bleibt. Wirtschaftsminister Robert Habeck möchte deshalb Energieeinsparung „zur Not“ gesetzlich regeln.

Wie nun eine solche gesetzliche Regelung zur Energieeinsparung aussehen soll, ist unklar. Denkbar wäre eine Absenkung der Temperaturen in Verwaltungsgebäuden und Schwimmbädern, sogar Schließungen wären möglich, gleichzeitig muss aber die Mindesttemperatur in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen beispielsweise gesichert sein.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hält jedoch ein „gesetzlich verordnetes Frieren“ für unsinnig. Zwar habe sich Habeck noch nicht intensiv damit auseinandergesetzt, ob eine Senkung der Mindesttemperatur in Wohnungen im Rahmen des Möglichen liegt, doch Geywitz merkt quasi bereits im Vorfeld an, dass der Vorschlag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sogar gesundheitsgefährdend sein und auch gebäudetechnisch zu kurz gedacht sei.

Artikelbild: Glomex

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