Die Behauptung
Ein aktuelles Video, das bereits über 500.000 Mal auf Facebook geteilt wurde, stellt eine Vielzahl von Behauptungen im Kontext der beiden neuen Energiesparverordnungen in Deutschland auf. Es spricht von „Energie-Polizei“ und staatlicher Überwachung.
Unser Fazit
Es ist in beiden Verordnungen genau festgehalten, wozu sie dienen sollen: Energieeinsparungen im Gebäudebereich. Die Heizungsprüfung ist eine einmalige Sache in Deutschland, die im Rahmen von anderen Vorsorgemaßnahmen durch die entsprechenden Fachkräfte durchgeführt werden soll – und deshalb auch gar nicht geeignet für die Massenüberwachung der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Auch viele andere Behauptungen sind FALSCH.
Die beiden neuen Energiespar-Verordnungen, die die deutsche Bundesregierung kürzlich verabschiedet hat, verunsichern sehr viele Menschen. Viele Gerüchte und Falschbehauptung kursieren dazu im Netz und auch ganz besonders auf verschiedenen Social Media Kanälen. Wir haben uns stellvertretend für alle diese Fake-News ein aktuell sehr populäres Video angesehen, das gleich eine ganze Reihe von Behauptungen zu den Energiespar-Verordnungen aufstellt.
Energiespar-Verordnungen: Faktencheck
Sehr vieles im Video wurde polemisch und manipulativ formuliert. Auf diese Formulierungen können wir hier nicht im Detail eingehen. Wir sehen uns im folgenden stattdessen die Faktenbehauptungen im Einzelnen an.
Das Häkchen rechts von jeder Behauptung öffnet jeweils den zugehörigen Faktencheck:
🔵 Polemisch und manipulativ
🟢 Richtig
🔴 Falsch
🟡 Teilweise richtig oder teilweise falsch
Fazit
Einige Behauptungen im Video sind durchaus richtig, aber viele treffen nur teilweise zu, während der größte Teil allerdings Falschinformation sind. Das analysierte Video ist nicht geeignet, um sich die beiden Energiespar-Verordnungen zu informieren, die ab dem 1. September bzw. dem 1. Oktober 2022 in Deutschland gelten.
Mehr zu den beiden Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, gültig ab 1. September 2022) und über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV, gültig ab 1. Oktober 2022)
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