Gutscheincode der DB wurde schon verwendet
Zum Junggesellinnenabschied ihrer Schwester möchte Lisa D. mit Freundinnen aufs Frühlingsfest nach Stuttgart. Der Ticketpreis für die Deutsche Bahn: 578 Euro für zehn Personen, Hin und Rückfahrt von Saarburg nach Stuttgart. Wegen Corona kann die Reise aber nicht stattfinden. Da sie mit Stornierung gebucht haben, fühlen sie sich sicher.
Per E-Mail bekommt Lisa D. einen Bahngutschein. Damit dieser nicht verfällt, möchte sie mit ihrer Schwester Paris besuchen. Von Saarburg aus zahlen die beiden 578 Euro für Tickets in der ersten Klasse. Als Lisa D. den Gutscheincode bei der Buchung eingibt, kommt die Meldung, dass der Code bereits verwendet wurde.
Nachdem sie den Kundenservice der Bahn kontaktiert hat, wartet sie fast zwei Monate auf eine Antwort. Man antwortet ihr schließlich, dass die Deutsche Bahn den Gutschein nicht freischalten wird. Es sei ihr Fehler gewesen, und der Code wäre von einer Person aus dem Familien-/Freundeskreis verwendet worden. Doch das kann nicht sein, denn niemand außer Lisa D. hat Zugriff auf ihr E-Mail-Konto.
Bahn lehnt Schlichtungsantrag ab
Da sie vermutet, dass Betrüger ihren Gutscheincode eingelöst haben, macht Lisa D. eine Anzeige bei der Polizei. Außerdem kontaktiert sie die Verbraucherzentrale, die ihr empfiehlt, sich an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr zu wenden. Diese sendet einen Schlichtungsantrag über 300 Euro an die Bahn – das Unternehmen lehnt die Schlichtung aber ab.
Immer wieder Betrug mit DB Gutscheincodes
Und das, obwohl es immer wieder Fälle von Betrug mit Gutscheincodes der Bahn gibt. Auf Nachfrage erklärt die Bahn, dass Kunden bei Stornierung eines Sparpreis-Tickets immer einen Gutschein erhielten – es handele sich um einen standardisierten Prozess.
Dr. Ulrich Schulte am Hülse, Fachanwalt für IT-Recht, findet das nicht nachvollziehbar – Der E-Mail-Versand sei bekanntermaßen die unsicherste mögliche Option. Er rechnet Lisa D. gute Chancen aus, sollte sie sich zu einer Klage gegen die Deutsche Bahn entschließen.
Quelle:
SWR Marktcheck
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