Frau auf Facebook gedemütigt. Nun ermittelt die Polizei.


Autor: Tom Wannenmacher
Datum: 5. März 2015

“Weil ich eine Hure bin” musste sie sagen.

Eine Frau kniet in Unterwäsche bekleidet auf der Straße. Im Hintergrund erkennt man einen Mann der sie demütigt und sie zur Schau stellt.

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Das Video machte auf Facebook die Runde. Es wurde über 2.500.000 aufgerufen und über 4.000x geteilt.

“Jungs überlegt euch das 2 mal, ob ihr das Nächste mal eine abschleppt”, so der Text des Statusbeitrages.

In dem Video hört man u.a. dem Mann sagen: “Warum hast du mich beklaut“. Mit verängstigter Stimme antwortet die Frau: “Weil ich eine Hure bin”

Ersteller des Statusbeitrages = Produzent des Videos?

Noch nicht geklärt werden konnte, ob der Ersteller des Statusbeitrages auch der Produzent des Videos ist!

Gegen den Facebook-Nutzer, der das Video hochgeladen hat, wird bereits ermittelt. Es liegt eine Anzeige wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ (§201a StGB) vor.

§ 201a- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Facebook hat reagiert.

Das Mobbing-Video wurde mittlerweile von Facebook entfernt.

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ZDDK / mimikama Hinweis:

Nicht nur der ERSTELLER des STATUSBEITRAGES, sondern auch jene Nutzer die diese Beiträge TEILEN, machen sich STRAFBAR!

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei, das BKA, die Staatsanwaltschaft usw. dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
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