Verträge, Rechnungen, Online-Accounts: Unser Alltag spielt sich zunehmend in der digitalen Welt ab. Doch was passiert, wenn jemand stirbt? Wie können Erben auf wichtige Vertragsunterlagen oder Clouddienste zugreifen. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, beantwortet Fragen zum Thema Digitaler Nachlass.

Digitaler Nachlass: Ein Interview

Frau Halm, was passiert mit den digitalen Daten, wenn jemand stirbt?
Grundsätzlich werden die Daten von Online-Accounts wie geerbte Gegenstände behandelt. Für Hinterbliebene heißt das, sie übernehmen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das bedeutet, sie können auf alle Daten zugreifen, müssen sich aber auch um die Kündigung laufender Abonnements kümmern. Deshalb ist es so wichtig, dass der eigene digitale Nachlass bereits im Voraus geklärt wird.

Können Hinterbliebene einfach auf die Daten zugreifen?
Nach dem Tod bleiben die Daten, also Verträge, Kommunikation in E-Mails und Messaging-Diensten oder Fotos des Verstorbenen in der Cloud beim jeweiligen Anbieter. Erben haben unter Vorlage des Erbscheins das Recht, die Herausgabe der Daten oder die Löschung des Accounts zu verlangen. Dafür müssen die Hinterbliebenen aber erst einmal wissen, wo der Verstorbene überall Konten hatte.

Wie regelt man seinen digitalen Nachlass am besten?
Um Erben den Umgang mit dem digitalen Nachlass zu erleichtern, sollte man eine Übersicht aller Accounts erstellen – inklusive Benutzernamen und Passwörtern. Das kann ein handschriftliches oder getipptes Dokument sein. Die Verbraucherzentralen bieten dafür eine Mustervorlage an. Als digitale Lösung kann ein Passwortmanager verwendet werden.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einen USB-Stick verwenden, sollten sie darauf achten, dass dieser nicht verschlüsselt ist. Erben können sonst nicht darauf zugreifen. Ich würde unbedingt empfehlen, die Liste aller Accounts, den USB-Stick oder einzelne wichtige Zugangsdaten in einem Tresor oder Bankschließfach zu verwahren. Zusätzlich ist es ratsam, eine vertraute Person mittels einer Vollmacht als digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen. Diese muss sich dann um das digitale Erbe kümmern. Viele digitale Dienstleister wie beispielsweise Google oder Facebook bieten in ihren Einstellungen schon die Möglichkeit, einen Verwalter zu benennen.

Sollte man kommerzielle Anbieter mit der Verwaltung des digitalen Nachlasses beauftragen?
Es gibt einige Anbieter, die solche Services zur Verfügung stellen. Die Sicherheit und Seriosität dieser Dienstleister lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Verbrauchern muss klar sein, dass auf diese Weise viele persönliche Daten an Unbefugte oder ins Ausland gelangen können. Wer sich für diesen Service interessiert, sollte sich vorab eine genaue Übersicht über Leistungen und Kosten geben lassen.

Auf keinen Fall dürfen Verbraucher ihre Passwörter an Unternehmen geben. Auch elektronische Geräte wie Computer, Tablets oder Smartphones gibt man besser nicht bei kommerziellen Anbietern ab, um den digitalen Nachlass untersuchen zu lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, jemanden aus dem privaten Umfeld zu bestimmen.

Quelle:

Verbraucherzentrale Bayern

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