Selbstjustiz und Fahndung in Eigeninitiative


Autor: Andre Wolf
Datum: 5. Januar 2017

Fahndung Internet! Ob mit Foto, Video oder Wutworten, in den sozialen Netzwerken, speziell auf Facebook, kann jeder eine Fahndung starten und erreicht damit eine große Menge an Menschen, die bereitwillig den Fahndungsaufruf teilen.

Kann – nicht darf! Dennoch vernimmt man täglich unzählige Fahndung auf Facebook. Mit wütender Stimme streamen Menschen per Livevideo ihre Beobachtungen auf Facebook, Fotos zeigen mutmaßliche Täter, Namen werden genannt, ja teilweise sogar Adressen in den Kommentaren veröffentlicht. Doch was ist nun erlaubt? Welche Bilder, welche Inhalte dürfen geteilt werden und welche nicht?

Das darf man:

Natürlich darf man Fahndungsaufrufe teilen oder auch selbst redaktionell einbauen, wenn sie von der Polizei stammen! Nur Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei, das BKA, die Staatsanwaltschaft usw. dürfen nach Personen öffentlich fahnden. Diese geben dann eine Fahndung heraus, in der Täterdaten und vielleicht zudem auch ein Täterfoto oder Phantombild genannt werden. Diese Informationen dürfen dann wiederum geteilt werden.

Was man nicht darf:

Problematisch wird es, wenn es keine Veröffentlichungen durch die Polizei gibt, ja schlimmer noch, wenn die Polizei gar keine Kenntnis von einem Vorfall hat. Häufig wird aus Wut oder Frust eine Statusmeldung verfasst, in der eine Person beschrieben wird, vor der man vorsichtig sein soll oder die man suchen solle. Mit dabei können eigens verfasste Täterbeschreibungen sein, aber auch selbst aufgenommene Videos oder Bilder.

Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen. Was häufig auch bei Familienstreitigkeiten vergessen wird: auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).

Im Nachhinein können unerlaubte Fahndungsmeldungen sich dann als Bumerang erweisen und sorgen dann bei den Initiatoren für Unverständnis, denn wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen. Im Ernstfall erfülen private Fahndungsaufrufe unter Umständen sogar Straftatbestände.

Daher Vorsicht!

Private Fahndungsaufrufe verbreiten sich immer wieder wie ein Lauffeuer auf Facebook. Tierquäler, Kinderschänder, Vergewaltiger etc, werden durch die Sozialen Medien gejagd. Nicht von der Polizei, sondern von Privatpersonen. Dies kann für den Initiator des Aufrufs und den Teiler böse Folgen haben. In dem Video erzählen wir sehr plastisch die Geschichte von Justin, dessen Leben durch einen unberechtigten privaten Fahndungsaufruf zerstört wurde.

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Artikel Vorschaubild: Namning / Shutterstock.com

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