Tipp der Polizei für alle Handybesitzer aus dem Jahre 2009.  In dem von der Polizeiinspektion Kindberg (Österreich) verfassten Schreiben wird eine Methode genannt, wie man sein Handy im Diebstahlfall so sperren lassen kann, dass der Dieb mit dem Gerät angeblich nichts mehr anfangen kann (Gerätesperrung).

Um folgendes Bild geht es:

Angebliches Polizeischreiben

Was ist an der Geschichte dran?

Richtig ist, dass sich mit dem im Schreiben genannten GSM-Code bei vielen Geräten die sogenannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) auslesen lässt. Diese ist für jedes Gerät eindeutig, in soweit stimmt die Aussage des Schreibens.

Von den bekannten Handy-Providern bieten allerdings die wenigsten eine Gerätesperrung an. Unserer Recherche zufolge bietet lediglich Vodafone diesen Service an.

IMEI-Nummer notieren und diese getrennt vom Handy aufbewahren.

Ungeachtet dieser Tatsache ist es jedoch nicht unsinnvoll, sich die IMEI-Nummer zu notieren und diese getrennt vom Handy aufzubewahren.

Im Falle eines Diebstahls kann man diese der Polizei melden, welche sie dann in eine Liste mit als gestohlen gemeldeten Handys aufnimmt. Potenziell gestohlene Handys dann mit dieser Liste abzugleichen ist übrigens schon lange gängige Polizeipraxis.

Was ist mit diesem Schreiben?

Wie wir erfahren haben, stammt das Schreiben in der Tat von der besagten Polizeidienststelle, war allerdings anscheinend nur für den internen Gebrauch gedacht, was auch die nicht sehr offiziell klingende Formulierung erklärt.

Die Aussage ist allerdings, auch wenn dieses Schreiben von der angegebenen Quelle stammt, nicht weniger inkorrekt, als dass eine hardwaremäßige Sperrung des Geräts nicht von allen Herstellern / Providern unterstützt wird.

Hinzu kommt, dass die erwähnte IMEI-Nummer auf vielen aktuellen Geräten mit etwas Hintergrundwissen geändert werden kann. Dies ist zwar nicht erlaubt, würde aber eine eventuell eingesetzte hardwareseitige Sperrung aushebeln.

Zwar stellt das Telefonieren mit einem Gerät, bei welchem die IMEI verändert wurde, nach Auskunft der Bundesnetzagentur keinen Eingriff in die Mobiltelefonnetze dar. Die Geräte verlieren durch die Veränderung auch nicht ihre Zulassung. Allerdings ist die IMEI eine eindeutige Seriennummer, welche ähnlich der Fahrgestellnummer eines KFZ die Nachvollziehbarkeit bei Diebstählen sicherstellen soll. Wer Änderungen daran vornimmt, könnte sich nach § 269 StGB der Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar machen. Das gilt auch für den, der ein Gerät mit geänderter IMEI gebraucht, soweit er von der Änderung Kenntnis hatte.

Quelle: http://www.heise.de/mobil/artikel/Rechtliches-zu-Eingriffen-ins-Handy-226035.html

Fazit:

Das Schreiben ist echt. Es stammte von der Polizei und war für den internen Gebrauch bestimmt. Durch Eingabe der Kombination *#06# in das Wahlfeld wird die IMEI-Nummer des Gerätes angezeigt. Leider ist es aber so, dass eine hardwaremäßige Sperrung des Geräts nicht von allen Herstellern / Providern unterstützt wird.

Weitere Informationen

Auslesen der IMEI-Nummer bei Apple Geräten: http://support.apple.com/kb/ht4061?viewlocale=de_DE

 

Autor: Rüdiger Reinhardt vom ZDDK-Team


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


FAKE NEWS BEKÄMPFEN! Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama