Betrügerische E-Mails: Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Autor: Tom Wannenmacher
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Wie der Beitragsservice berichtet, werden aktuell im Namen des Beitragsservice betrügerische E-Mails mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung
versendet
Als Absender ist der Beitragsservice unter verschiedenen E-Mail-Adressen angegeben. Bitte öffnen Sie zu keiner Zeit solche oder ähnliche E-Mails, es handelt sich dabei um Fälschungen, die möglicherweise Viren enthalten!
Bitte beachten Sie: Der Beitragsservice hat zu keinem Zeitpunkt derartige E-Mails versendet!
Der Betreff der E-Mails lautet Ankündigung der Zwangsvollstreckung
. Unter Androhung einer Zwangsvollstreckung wird die Zahlung von 161,00 Euro angemahnt. Um die Vollstreckung abzuwenden, wird der Empfänger aufgefordert, den Betrag innerhalb von fünf Tagen zu zahlen oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Wiederholt wird aufgefordert, das Antwortschreiben im Anhang zu beachten und daraus Informationen zu entnehmen.
Bitte öffnen Sie auf keinen Fall die Word-Datei im Anhang, laden Sie die Datei nicht herunter oder führen sie aus! Es könnte sich um Viren oder Schadsoftware handeln.
So können die gefälschten E-Mails aussehen: Die grafische Gestaltung der E-Mail ist an die Seite rundfunkbeitrag.de angelehnt und wirkt äußerst professionell. Die Formulierung ähnelt stark realen Schreiben des Beitragsservice.
Folgende Punkte können beim Erkennen einer Fälschung hilfreich sein:
- Die Anrede erfolgt allgemein und unpersonalisiert mit
Sehr geehrte Damen und Herren
, eine Beitragsnummer wird nicht angegeben. - Besonders trickreich: Die Betrüger weisen darauf hin, dass sich wichtige Daten wie die Beitragsnummer im verlinkten Word-Dokument verbergen und versuchen so erst recht, den Empfänger zum Download des Anhangs zu bewegen.
- Im Anhang befindet sich eine Word-Datei namens
Mahnbescheid.doc
. - Mögliche Absender sind: [email protected], [email protected], [email protected].
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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