Kein Fake: Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen

Achtung: Mimikama warnt vor Änderungen beim Rundfunkbeitrag! Antrag auf Befreiung für Nebenwohnungen schnell stellen, um rückwirkende Vorteile zu sichern

Beitragsservice passt Verfahren an: Wer schnell ist, kann seine Nebenwohnung auch jetzt noch rückwirkend vom Rundfunkbeitrag befreien.

Private Beitragszahler müssen für ihre Nebenwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, wenn sie diesen bereits für ihre Hauptwohnung entrichten – so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2018.

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Bisher sind auch rückwirkende Befreiungen möglich. Doch der Beitragsservice informiert nun auf seiner Internetseite über eine mögliche Änderung des Befreiungsverfahrens. Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg rät, sollten Betroffene deshalb möglichst schnell einen Antrag stellen.

Beitragsservice will Verfahren anpassen.

Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits einen Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, auf Antrag von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreien lassen können. Bisher ist eine solche Freistellung grundsätzlich auch rückwirkend bis zum Urteil möglich.

Das könnte sich nun ändern: Laut Informationen auf seiner Internetseite möchte der Beitragsservice das Verfahren voraussichtlich ab November 2019 anpassen und damit nur noch eine Befreiung ab dem Monat der Antragstellung ermöglichen.

„Aufgrund dieser Ankündigung raten wir allen Betroffenen, noch bis spätestens Ende Oktober einen Antrag auf Befreiung für eine selbstgenutzte Nebenwohnung zu stellen“,

so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Für Fragen rund um das Thema Rundfunkbeitrag können Verbraucher sich an die telefonische Beratung wenden:

Montags von 14:30 – 16:30 Uhr unter 030 214 85 160 (durch die Verbraucherzentrale Berlin)
Mittwochs von 10 – 12 Uhr unter 0331 98 229 299 (durch die Verbraucherzentrale Brandenburg)
Freitags von 10 – 12 Uhr unter 0331 98 229 299 (durch die Verbraucherzentrale Brandenburg)

Betroffene können auch die persönliche Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Artikelbild:
Shutterstock / von Datenschutz-Stockfoto

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