Kein Fake: Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen
Autor: Kathrin Helmreich
Dein Beitrag hilft Mimikama beim Faktencheck: Unterstütze uns via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon. Deine Hilfe zählt, um Fakten zu klären und Verlässlichkeit zu sichern. Unterstütze jetzt und mach den Unterschied! ❤️ Danke
Beitragsservice passt Verfahren an: Wer schnell ist, kann seine Nebenwohnung auch jetzt noch rückwirkend vom Rundfunkbeitrag befreien.
Private Beitragszahler müssen für ihre Nebenwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, wenn sie diesen bereits für ihre Hauptwohnung entrichten – so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2018.
Bisher sind auch rückwirkende Befreiungen möglich. Doch der Beitragsservice informiert nun auf seiner Internetseite über eine mögliche Änderung des Befreiungsverfahrens. Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg rät, sollten Betroffene deshalb möglichst schnell einen Antrag stellen.
Beitragsservice will Verfahren anpassen.
Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits einen Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, auf Antrag von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreien lassen können. Bisher ist eine solche Freistellung grundsätzlich auch rückwirkend bis zum Urteil möglich.
Das könnte sich nun ändern: Laut Informationen auf seiner Internetseite möchte der Beitragsservice das Verfahren voraussichtlich ab November 2019 anpassen und damit nur noch eine Befreiung ab dem Monat der Antragstellung ermöglichen.
„Aufgrund dieser Ankündigung raten wir allen Betroffenen, noch bis spätestens Ende Oktober einen Antrag auf Befreiung für eine selbstgenutzte Nebenwohnung zu stellen“,
so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Artikelbild: Shutterstock / von Datenschutz-Stockfoto
Das könnte dich auch interessieren: Faktencheck: „GEZ: Platte Autoreifen, wenn man zu spät zahlt“.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum
INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE
Sind Sie besorgt über Falschinformationen im Internet? Mimikama setzt sich für ein faktenbasiertes und sicheres Internet ein. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, weiterhin Qualität und Echtheit im Netz zu gewährleisten. Bitte unterstützen Sie und helfen Sie uns, ein vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu schaffen. Ihre Unterstützung zählt! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama
Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!
Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.