Dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf diesen Eindruck günstiger Preise am Black Friday nicht verlassen können, bestätigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Bayern.

Stichprobe zu Black Friday-Deals

Vom 24. Oktober bis zum Black Friday am 25. November 2022 wurden zehn Online-Shops untersucht. Dabei beobachtete die Verbraucherzentrale Bayern die Preise eines Smartphones, eines Tablets und eines Bluetooth-Lautsprechers und verglich diese mit den Preisen am Black Friday.

„Die Stichprobe ergab, dass die Ermäßigungen nicht so hoch waren, wie sie auf den ersten Blick erschienen. Einige Produkte hätten Verbraucher sogar an einem anderen Tag billiger erhalten.“

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern

Anbieter tricksen häufig bei der Preisermäßigung

Seit dem 28. Mai 2022 müssen Händler bei einer Preisermäßigung den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage verlangt wurde. Ausgenommen davon ist ein Vergleich mit der „unverbindlichen Preisempfehlung“. Genau das machen sich Anbieter zunutze. Sie vergleichen den ermäßigten Preis mit der häufig viel höheren unverbindlichen Preisempfehlung und können so vermeintlich hohe Rabatte bewerben.

Für Verbraucher besonders ärgerlich: Das Produkt ist am Black Friday dabei teilweise teurer als an einem anderen Tag zuvor.

„Aus unserer Sicht besteht hier eine Gesetzeslücke, die vom Gesetzgeber geschlossen werden muss. Wird eine Preisermäßigung mit der unverbindlichen Preisempfehlung verglichen, müssen Verbraucher darüber aufgeklärt werden, ob das Produkt vorher billiger war. Nur so können sie eine informierte Kaufentscheidung treffen.“

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern

Preise sollten besser längerfristig verglichen werden

Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich gerade an Aktionstagen nicht durch vermeintlich hohe Rabatte unter Druck setzen zu lassen. Stehen teure Anschaffungen an, lohnt es sich, die Preise vorher längerfristig zu vergleichen. Mehr Informationen zu diesem und vielen weiteren Themen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de, auf Instagram und in Podcast „Die Verbraucherhelden“.

Quelle:

Verbraucherzentrale Bayern

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