Die Behauptung

Das Bürgergeld kann laut Beiträgen in sozialen Medien auch im Ausland bezogen werden, ohne in Deutschland zu leben.

Unser Fazit

Diese Behauptung ist falsch. Bürgergeld erhalten nur Personen, deren Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, mit strengen Meldepflichten bei Auslandsaufenthalten.

Das Bürgergeld, das in Deutschland Anfang 2023 Arbeitslosengeld II abgelöst hat, ist Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Missverständnisse. Speziell kursieren in den sozialen Netzwerken Behauptungen, nach denen Empfänger ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern könnten, während sie weiterhin finanzielle Unterstützung aus Deutschland erhalten.

Diese Vorstellung beruht jedoch auf einem grundlegenden Missverständnis der Regelungen und Anforderungen, die für den Bezug von Bürgergeld gelten.

Worum geht es bei der Bürgergeld-Debatte?

Im Kern geht es um die falsche Annahme, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen, nicht in Deutschland leben müssen und stattdessen im Ausland wohnen können, während sie weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.

Screenshot Facebook
Screenshot Facebook (hier archiviert)

Dieses Missverständnis berührt grundlegende Fragen zu den Bedingungen des Wohlfahrtsstaates in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen und Bedingungen für den Bezug von Sozialleistungen.

Unsere Bewertung

Die Bewertung zeigt deutlich, dass die Behauptungen nicht der Realität entsprechen. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sind klar: Bürgergeld ist für Personen vorgesehen, deren Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Dazu gibt es auch einige Anforderungen, die erfüllt sein müssen.

Es gibt zwar die Möglichkeit, sich vorübergehend im Ausland aufzuhalten, doch sind damit strenge Meldepflichten verbunden. Solche Regelungen dienen dazu, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung jenen zugutekommt, die sie tatsächlich benötigen.

Der Screenshot im Beitrag von Facebook verweist auf eine Info-Seite auf LinkedIn. Liest man hier den gesamten Text, erfährt man eben jene Informationen, welche die Regelungen bei Auslandsaufenthalten betrifft. Es wird hier auf den § 7b SGB II (Erreichbarkeit) hingewiesen.

Fakten

Für den Bezug von Bürgergeld müssen Empfänger in Deutschland leben.

  • Dies schließt Personen aus, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlagern.
  • Kurzzeitige Auslandsaufenthalte sind unter strengen Auflagen und nur nach Absprache mit dem Jobcenter möglich.
  • Die Regelungen umfassen unter anderem die Erreichbarkeitsbestimmungen, die besagen, dass Empfänger für das Jobcenter werktäglich erreichbar sein müssen.
  • Zudem ist ein Urlaub im Ausland auf drei Wochen pro Jahr begrenzt und muss vorab genehmigt werden.

Verstöße gegen diese Regelungen können zu einer Einstellung der Zahlungen führen, und bei Falschangaben drohen sogar Bußgelder und Strafverfahren.

Fragen und Antworten

Frage 1: Kann man seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen und weiterhin Bürgergeld beziehen?
Antwort 1: Nein, Bürgergeldempfänger müssen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Kurze Auslandsaufenthalte sind unter strengen Auflagen möglich.

Frage 2: Gibt es Ausnahmen für den Bezug von Bürgergeld im Ausland?
Antwort 2: Nein, grundsätzlich muss der Lebensmittelpunkt in Deutschland sein. Nur unter spezifischen Bedingungen sind kurze Auslandsaufenthalte erlaubt.

Frage 3: Was passiert bei Verstößen gegen die Meldepflichten beim Bürgergeld?
Antwort 3: Bei Verstößen können die Zahlungen eingestellt werden, und es drohen Bußgelder sowie Strafverfahren.

Frage 4: Können Bürgergeldempfänger Urlaub im Ausland machen?
Antwort 4: Ja, aber nur für drei Wochen pro Jahr und mit vorheriger Genehmigung durch das Jobcenter.

Frage 5: Was bedeutet „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Kontext des Bürgergeldes?
Antwort 5: Der gewöhnliche Aufenthalt bezieht sich auf den Lebensmittelpunkt in Deutschland, wo die Person hauptsächlich lebt und an sozialen Aktivitäten teilnimmt.

Fazit

Die Behauptung, dass Bürgergeld auch bei einem Wohnsitz im Ausland bezogen werden kann, entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine Unterstützungsleistung für Personen, deren Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Auslandsaufenthalte sind nur unter bestimmten, streng geregelten Bedingungen möglich. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Unterstützung denen zugutekommt, die sie benötigen, und Missbrauch verhindern.

Es ist wichtig, sich auf verifizierte Informationen zu verlassen und Missverständnisse zu vermeiden, die zu Fehlinformationen führen können.

Quelle: DPA

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