Kritiker der Corona-Maßnahmen üben sich in der Opferrolle – und scheuen auch hier nicht mit Vergleichen zum Dritten Reich.

Ein Kind fühlt sich wie Anne Frank, da sie ihren Geburstag nicht wie letztes Jahr feiern kann, eine 22-jährige vergleicht sich mit Sophie Scholl, da sie seit Monaten demonstriert und Handzettel verteilt.
Der Vergleich mit Personen im Dritten Reich ist ohnehin schon geschmacklos genug, doch nun wird noch was draufgesetzt: Das nächtliche Ausgehverbot in Österreich wird mit der Situation der Juden im Dritten Reich verglichen.

Eine amtliche Bekanntmachung aus der damaligen Zeit wird nun vermehrt in sozialen Medien von Kritikern der Corona-Maßnahmen geteilt:

Ausgehverbot für Juden
Ausgehverbot für Juden

[mk_ad]

Die Bekanntmachung ist echt

Das Ulmer Tagblatt veröffentlichte tatsächlich am 9. November 1938 jene Bekanntmachung. Hier im Wortlaut:

Ausgehverbot für Juden
Ich verhänge mit sofortiger Wirkung über alle Juden ein Ausgehverbot in der Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt Bestrafung mit Haft bis zu 14 Tagen oder Inschutzhaftnahme.
Ulm/Donau, den 9. November 1938
Der Polizeidirektor:
Dreher.“

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, der Reichspogromnacht, kam es dann auch in Ulm zu brutalen Gewalttaten gegen Juden, wie Südwest Presse zu erzählen weiß (siehe HIER, dort findet sich auch ein Bild der Amtlichen Bekanntmachung in der Galerie).

[mk_ad]

Nein, das kann man nicht vergleichen!

Es sollte eigentlich absolut nicht notwendig sein, es überhaupt zu erklären, denn wirklich jeder, der Geschichtsunterricht in der Schule hatte, sollte eigentlich Bescheid wissen, aber wir erklären es gerne noch einmal in Kürze:

Das Jahr 1938 zeichnete sich durch diverse Einschränkungen für Juden aus. Die Seite „Zeichen der Erinnerung“ (siehe HIER) hat diese Einschränkungen in chronologischer Reihenfolge aufgelistet, einige Punkte möchten wir auszugsweise hier nennen:

  • 1. Januar: Ausschluss von Juden aus dem Deutschen Roten Kreuz
  • 28. März: Verlust des körperschaftlichen Status für jüdische Gemeinden: Sie gelten nun als Vereine und müssen eine Eintragung ins Vereinsregister erwirken
  • 31. Mai: Juden werden von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen
  • 15. Juni: „Juni-Aktion“: Verhaftung aller vorbestraften Juden und Einweisung in Konzentrationslager
  • 27. September: Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte
  • 9. November: In der Pogromnacht, auch verharmlosend „Reichskristallnacht“ genannt, werden 297 Synagogen und Tausende jüdische Geschäfte planmäßig zerstört. 91 Juden werden ermordet, Tausende misshandelt und in Konzentrationslager gebracht

Und das wird nun mit Maßnahmen, die die Corona-Pandemie eindämmen sollen, verglichen? Ernsthaft?


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)