Fast jeder von uns schaut sich hin und wieder Pornovideos an. Aber wenn Sie ein paar Tage später eine E-Mail bekommen mit dem Text: „Ich habe einen Videoclip erstellt, wie Sie an sich selbst herumspielen…“. Das macht einem doch Angst, oder?

Wer solche Erpresser-Mails erhält, braucht sich nicht zu sorgen und sollte auf keinen Fall darauf eingehen. Seit Jahren sind immer wieder ähnliche E-Mails im Umlauf. Der Verbraucherzentrale ist bisher kein Fall von tatsächlich veröffentlichten Videos bekannt.

Haltlose Drohungen per E-Mail

„Höchstwahrscheinlich sind das haltlose Drohungen, bei denen Betroffene nichts zu befürchten haben – selbst wenn sie wirklich Sex-Seiten im Internet besucht haben sollten“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Mit massiven Drohungen und verwirrenden Behauptungen gelingt es Cyber-Kriminellen aber immer wieder, Betroffene zu verunsichern und zu ängstigen. So gibt ein Absender vor, ein professioneller Programmierer zu sein und den PC des Empfängers mit einem Trojaner-Virus infiziert zu haben. Angeblich könne er Antivirus-Programme umgehen und außerdem auf sämtliche Kontakte auf dem PC und in sozialen Netzwerken zugreifen.

Drohung mit Veröffentlichung peinlicher Videos

„Ich habe einen Videoclip erstellt, der auf der linken Bildschirmseite zeigt, wie Sie an sich selbst herumspielen, während auf der rechten Seite das Pornovideo zu sehen ist, das Sie sich zu diesem Zeitpunkt angesehen haben. Ein paar Mausklicks würden ausreichen, um dieses Video an alle Ihre Kontakte und Freunde in den sozialen Medien weiterzuleiten“, heißt es in der Erpresser-Mail.

Der Absender verlangt eine Zahlung von Bitcoins im Wert von 1.600 Euro an ein BTC-Wallet (digitale Geldbörse). Die unbekannten Absender schreiben offenbar an wahllos zusammengestellte Adresslisten und nutzen zunehmend berufliche Mailadressen. Diese sind oft öffentlich zugänglich oder leicht zu erraten. Offenbar nutzen die Betrüger die Coronazeit, in der viele Menschen im Homeoffice arbeiten, um diese gezielt zu verunsichern.

Richtig reagieren und sich selbst schützen

Die wichtigste Regel: Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen, keine Links anklicken, keine Anhänge öffnen und nicht antworten. „Wir empfehlen eine Anzeige bei der Polizei, damit die Ermittlungsbehörden über das Ausmaß des Problems informiert sind“, so Kerstin Heidt.

Eine Anzeige ist in Schleswig-Holstein unter anderem über die Online-Wache möglich. Zum Schutz gegen solche Angriffe ist es wichtig, die Betriebssysteme aller internetfähigen Geräte auf aktuellem Stand zu halten und regelmäßig Updates vorzunehmen. Eine Abdeckung der Kamera am Smartphone, Tablet und PC bietet zusätzliche Sicherheit.

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Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
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Schockanrufe gibt es in verschiedenen Varianten. Sie alle haben den Zweck, Geld von den Opfern zu erpressen.


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