Vor allem wenn im Betreff: „Warner Music Group Rights Management hat Schritte zu deinem Video unternommen.“ aufscheint. Diese Mails sind keine Phishing-Versuche, sondern legitime Benachrichtigungen von Facebook im Rahmen seines Lizenzverwaltungssystems. Sie dienen dazu, Nutzer darüber zu informieren, wenn ihre Videos Inhalte enthalten, die möglicherweise urheberrechtlich geschützt sind und gegen bestehende Lizenzvereinbarungen verstoßen könnten. Die E-Mails enthalten spezifische Informationen und Handlungsoptionen, wie das Einlegen eines Einspruchs, wenn Nutzer glauben, dass ein Fehler vorliegt. Nutzer sind angehalten, diese Mitteilungen ernst zu nehmen und entsprechend den darin angegebenen Anweisungen zu handeln, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

In der Regel sind Facebook-Nutzer daran gewöhnt, Benachrichtigungen über Verstöße gegen Urheberrechte direkt auf der Plattform zu erhalten, oft als Warnhinweis oder Mitteilung über die Stummschaltung oder Löschung eines Videos. Dies sieht dann meist so aus:

Der Inhalt: „Aufgrund einer Übereinstimmung mit urheberrechtlich geschützten Inhalten wurden Änderungen an deinem Video vorgenommen. Folgende Maßnahmen wurden von Warner Music Group Rights Management auf dein Video angewendet…“

Screenshot: Benachrichtigungen über Verstöße gegen Urheberrechte direkt auf der Plattform Facebook. Der Inhalt: Aufgrund einer Übereinstimmung mit urheberrechtlich geschützten Inhalten wurden Änderungen an deinem Video vorgenommen. Folgende Maßnahmen wurden von Warner Music Group Rights Management auf dein Video angewendet...
Screenshot: Benachrichtigungen über Verstöße gegen Urheberrechte direkt auf der Plattform Facebook mit „Folgende Maßnahmen wurden von Warner Music Group Rights Management auf dein Video angewendet…“

Die Nutzung von E-Mails zur Kommunikation solcher Urheberrechtsfragen stellt für viele eine neue Entwicklung dar. Dies könnte darauf hindeuten, dass Facebook nun auch den E-Mail-Kanal nutzt, um sicherzustellen, dass die Nutzer diese wichtigen rechtlichen Mitteilungen auch tatsächlich erhalten, insbesondere wenn es um detaillierte Informationen und mögliche Maßnahmen geht, die ergriffen werden können. Diese Vorgehensweise erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Benutzer rechtzeitig und effektiv auf etwaige Urheberrechtsansprüche reagieren können, was letztlich dazu beiträgt, rechtliche Komplikationen für die Nutzer und für Facebook selbst zu minimieren.

Es handelt sich dabei um diese E-Mail von Facebook mit dem Betreff: „Warner Music Group Rights Management hat Schritte zu deinem Video unternommen.“

Screenshot: Facebook-Mail mit dem Betreff "Warner Music Group Rights Management hat Schritte zu
Screenshot: Facebook-Mail mit dem Betreff „Warner Music Group Rights Management hat Schritte zu deinem Video unternommen“

Von: Facebook <[email protected]>
Datum: [Datum]
An: [Empfänger]
Betreff: Warner Music Group Rights Management hat Schritte zu deinem Video unternommen.

Facebook ist dazu verpflichtet, die Nutzung des geistigen Eigentums aller Personen zu schützen. Daher informieren wir dich darüber, dass dein Video Material enthält, das du aus rechtlicher Sicht möglicherweise nicht verwenden darfst.

Warner Music Group Rights Management hat dein Video beansprucht, da es Musik-, Audio- oder Videomaterial enthält, an denen er/sie die Rechte besitzt.

Seine/ihre Handlungen werden automatisch ausgeführt, außer du erhebst Einspruch dagegen. Du kannst innerhalb von 7 Tagen Einspruch erheben, wenn es sich hierbei deiner Meinung nach um einen Fehler handelt und du berechtigt bist, diesen Content zu verwenden. Wenn du Einspruch erhebst, erteilst du Warner Music Group Rights Management die Berechtigung, dein Video sowie Informationen, die zur Identifizierung deines Kontos dienen, zu überprüfen.

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Im Detail:

Musik in Videos auf Facebook und Instagram zu nutzen, wirkt dank eines speziellen Lizenzdeals mit der ICE zunächst problemlos. Doch die Realität ist komplizierter und birgt rechtliche Tücken, die Nutzer kennen sollten.

Facebook und Instagram bieten zwar Musik an, die Nutzer in ihren Videos verwenden können, doch die rechtliche Situation ist komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Das Hauptproblem liegt darin, dass viele Nutzer nicht vollständig verstehen, dass die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik ohne angemessene Lizenzierung immer noch eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Diese Problematik ist nicht neu, aber Nutzer wurden selten direkt darauf hingewiesen. Die relevanten Informationen befinden sich in den „Guidelines for Including Music in Video“ Nutzungsbedingungen, die jedoch von den meisten Nutzern kaum gelesen werden.

Für gewerbliche Nutzer ist das Risiko sogar noch größer. Facebook hat zwar eine eigene Sound Collection eingeführt, die sowohl von privaten als auch von gewerblichen Nutzern rechtssicher verwendet werden kann, aber der Zugriff darauf ist umständlich. Nutzer müssen die Musikstücke aus dieser Sammlung erst herunterladen und dann extern in ihre Videos einbinden. Dieser Prozess ist aufwendig und wird von Privatpersonen oft als nicht praktikabel angesehen, es sei denn, sie haben viel Zeit.

Musikstücke in Videos: Urheberrechte und der Facebook-Lizenz-Deal

Musik genießt aufgrund des Urheberrechtsgesetzes umfangreichen Schutz. Das öffentliche Teilen von Musik in Videos auf Plattformen wie Facebook oder Instagram stellt somit eine Nutzung dar, die normalerweise die Zustimmung des Rechteinhabers erfordert. Hier spielt die Frage der Vervielfältigung und Verbreitung eine zentrale Rolle, denn jede Veröffentlichung ohne Genehmigung kann rechtliche Konsequenzen haben.

2018 schloss Facebook einen umfassenden Lizenzvertrag mit der ICE, einer Kooperation führender Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, ab. Dieser Deal erlaubt es Nutzern grundsätzlich, Musikstücke in ihren Videos auf Facebook und Instagram zu verwenden, solange die Künstler durch die ICE vertreten sind. Das Ziel dieses Deals ist es, eine pauschale Abgeltung der Urheberrechte zu erreichen und den Nutzern Rechtssicherheit beim Teilen von Musik in Videos zu bieten.

Reichweite der erlaubten Nutzungen auf Facebook und Instagram

Obwohl der Lizenzdeal eine Erleichterung zu sein scheint, ist die Nutzung von Musik auf Facebook und Instagram nicht grenzenlos. Facebook hat Richtlinien festgelegt, welche die Nutzung eingeschränkt erlauben, zum Beispiel nur für bestimmte Videoformate oder eine begrenzte Anzahl von Musikstücken pro Video. Die genauen Details des Deals sind jedoch nicht öffentlich, was zu Unsicherheiten führt. Nutzer wissen oft nicht, ob ihre spezifische Nutzung der Musik tatsächlich durch den Lizenzvertrag abgedeckt ist.

Die Plattform versucht, durch eine automatische Erkennungsfunktion bei Video-Uploads zu helfen, die Nutzer darauf hinweist, wenn ihre Videos möglicherweise Rechte überschreiten. Diese Funktion ist allerdings nicht fehlerfrei und bietet keine Garantie, dass keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen.

Gravierende Transparenzlücken

Das größte Problem ist die mangelnde Transparenz des Lizenz-Deals. Nutzer können nicht genau wissen, unter welchen Bedingungen die Verwendung von Musik in ihren Videos rechtlich abgesichert ist. Diese Intransparenz führt zu einem erheblichen rechtlichen Risiko, da Nutzer möglicherweise Urheberrechte verletzen, ohne es zu wissen.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Proaktivität der Plattform bei der Lizenzprüfung. Während Facebook Maßnahmen wie die Stummschaltung von Musik in Videos ergreift, erfolgen diese oft erst nachdem das Video bereits öffentlich zugänglich gemacht wurde, was rechtliche Ansprüche auslösen kann.

Die Musik-Richtlinien vom 26.3.2024 von Facebook besagen im Grunde Folgendes:

  1. Verantwortung: Wenn du ein Video oder anderen Inhalt mit Musik auf Facebook oder Instagram postest, bist du selbst dafür verantwortlich. Das bedeutet, du musst sicherstellen, dass du das Recht hast, diese Musik zu verwenden.
  2. Keine gewerbliche Nutzung: Du darfst Musik nicht für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke verwenden, es sei denn, du hast die nötigen Lizenzen dafür.
  3. Vermeidung von Musik-Hörerlebnissen: Du solltest keine Inhalte erstellen, die nur darauf abzielen, Musik zu hören, wie zum Beispiel reine Musikvideos ohne echte visuelle Komponente. Das kann dazu führen, dass dein Inhalt blockiert oder gelöscht wird.
  4. Einschränkungen und Blockierungen: Wenn deine Inhalte Musik enthalten, die jemand anderem gehört, und du nicht die richtige Erlaubnis hast, könnte dein Video blockiert oder stummgeschaltet werden.
  5. Geografische Unterschiede: Manchmal ist Musik in einigen Ländern nicht verfügbar, was bedeutet, dass Leute in bestimmten Regionen dein Video möglicherweise nicht sehen oder hören können.
  6. Einspruch einlegen: Wenn du glaubst, dass dein Video fälschlicherweise blockiert wurde, kannst du Einspruch einlegen. Facebook gibt dir die Möglichkeit, dies über ihre Tools zu tun.

Zusammengefasst: Sei vorsichtig mit der Musik, die du in deinen Posts verwendest, und stelle sicher, dass du die Rechte dazu hast. Achte darauf, dass deine Videos immer eine visuelle Komponente haben und nicht nur auf Musik fokussiert sind, um Probleme zu vermeiden.

Und nun? Soll man generell auf die Musik verzichten?

Um es einfach auszudrücken: Ja, es wäre wahrscheinlich sicherer, ganz auf Musik in deinen Reels zu verzichten, besonders wenn du Songs verwenden möchtest, die du selbst auswählst oder die populär sind, es sei denn, du hast die nötigen Lizenzen dafür. Lizenzen zu bekommen kann allerdings sehr kompliziert und teuer sein, weshalb es oft nicht praktikabel ist.

Allerdings bietet Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, eine Lösung an: die „Facebook Sound Collection“. Diese Sammlung bietet über Tausende lizenzfreie Songs und Sounds, die du ohne rechtliche Bedenken in deinen Reels verwenden kannst. Diese Auswahl enthält zwar nicht die neuesten Chart-Hits, bietet aber trotzdem eine breite Palette an Musik und Sounds, die du nutzen kannst.

FAQ: Musik in Facebook und Instagram Videos

1. Sind E-Mails von Facebook über Urheberrechtsansprüche bei Videos echt?
Ja, E-Mails von der Adresse „[email protected]“ sind echte Mitteilungen von Facebook. Sie informieren Nutzer über mögliche Urheberrechtsverletzungen in ihren Videos und bieten Anweisungen, wie man Einspruch erheben kann, wenn ein Fehler vorliegt.

2. Warum erhalte ich Urheberrechtsbenachrichtigungen per E-Mail statt direkt auf Facebook?
Facebook nutzt E-Mails für detaillierte rechtliche Mitteilungen, um sicherzustellen, dass Nutzer diese wichtigen Informationen erhalten und rechtzeitig darauf reagieren können. Dies hilft, rechtliche Probleme effektiv zu verwalten und zu minimieren.

3. Was sollte ich tun, wenn ich eine E-Mail über Urheberrechtsansprüche erhalte?
Nimm die Mitteilung ernst und folge den darin enthaltenen Anweisungen. Du hast die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen Einspruch zu erheben, wenn du glaubst, dass ein Fehler vorliegt.

4. Darf ich Musik in meinen Videos auf Facebook und Instagram verwenden?
Musik in Videos ist erlaubt, solange die Musik durch die ICE vertreten und im Rahmen eines Lizenzvertrags mit Facebook abgedeckt ist. Du musst jedoch sicherstellen, dass deine Nutzung der Musik innerhalb der erlaubten Grenzen liegt.

5. Was passiert, wenn ich Musik ohne angemessene Lizenzierung verwende?
Dein Video kann blockiert, stummgeschaltet oder gelöscht werden. Bei gewerblicher Nutzung können noch größere rechtliche Probleme entstehen.

6. Warum ist der Lizenzdeal von Facebook mit der ICE nicht transparent?
Die Details des Lizenzdeals sind nicht öffentlich zugänglich, was zu Unsicherheiten bei den Nutzern führt. Ohne genaue Kenntnis der erlaubten Nutzung kann unbeabsichtigt eine Urheberrechtsverletzung erfolgen.

7. Was ist die Facebook Sound Collection?
Die Facebook Sound Collection ist eine Sammlung von über 9.000 lizenzfreien Musikstücken und Sounds, die Nutzer in ihren Videos verwenden können, ohne Urheberrechtsverletzungen zu riskieren. Diese Musik ist speziell für den Einsatz in Videos auf Facebook und Instagram freigegeben.

8. Sollte ich generell auf die Nutzung von Musik in meinen Videos verzichten?
Wenn du nicht sicher bist, ob die Musik durch die bestehenden Lizenzvereinbarungen abgedeckt ist, oder wenn du keine eigene Lizenz hast, ist es sicherer, auf die Nutzung zu verzichten. Alternativ kannst du Musik aus der Facebook Sound Collection verwenden, um rechtlich abgesichert zu sein.

9. Wie kann ich auf eine Blockierung oder Stummschaltung meines Videos reagieren?
Wenn du glaubst, dass dein Video fälschlicherweise blockiert oder stummgeschaltet wurde, kannst du über die Facebook-Tools Einspruch einlegen. Dies gibt dir die Möglichkeit, den Fall klären zu lassen.

10. Sind die Musik-Richtlinien von Facebook überall gleich?
Nein, es können geografische Unterschiede in der Verfügbarkeit und den Nutzungsrechten von Musik geben. Musik, die in einem Land verfügbar ist, ist möglicherweise nicht in einem anderen lizenziert.

Fazit

Die Nutzung von Musik in Videos auf Facebook und Instagram ist durchaus möglich, aber sie erfordert ein klares Verständnis der damit verbundenen Urheberrechtsrichtlinien und Lizenzvereinbarungen. Facebooks Bemühungen, durch Lizenzdeals wie den mit der ICE eine breitere und rechtlich abgesicherte Musiknutzung zu ermöglichen, erleichtern zwar die Verwendung von Musik in Videos, werfen jedoch auch Fragen hinsichtlich der Transparenz und Grenzen dieser Vereinbarungen auf.

E-Mails von Facebook zu Urheberrechtsfragen, z.B. mit dem Betreff: „Warner Music Group Rights Management hat Schritte zu deinem Video unternommen“ sind legitim und sollten ernst genommen werden. Sie dienen als wichtiges Instrument, um Nutzer über mögliche Rechtsverletzungen zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig zu reagieren. Die Einführung der Facebook Sound Collection bietet eine wertvolle Ressource für lizenzfreie Musik, die Nutzer risikofrei verwenden können, obwohl sie möglicherweise nicht die Vielfalt und Aktualität der Charts bietet, die manche Nutzer suchen.

Generell sollten Nutzer vorsichtig sein und idealerweise auf die Nutzung nicht lizenzierter Musik in ihren Videos verzichten oder die bereitgestellten Ressourcen von Facebook nutzen. So können sie kreative Inhalte sicher teilen, ohne das Risiko von Urheberrechtsverletzungen einzugehen. Langfristig ist es ratsam, sich regelmäßig über Aktualisierungen der Richtlinien und Lizenzbedingungen zu informieren, um konform mit den schnell wechselnden Vorgaben sozialer Medien zu bleiben.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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