Die Behauptung

In den sozialen Medien kursiert die Behauptung, dass ab 2027 keine Fingerabdrücke mehr im Personalausweis gespeichert werden dürfen, da dies gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verstoße.

Unser Fazit

Trotz fehlerhafter Rechtsgrundlage bleiben Fingerabdrücke auf Personalausweisen erlaubt. Eine neue Verordnung wird die alte ersetzen und die Speicherung von Fingerabdrücken auch nach 2027 ermöglichen.

Das Gerücht

In den sozialen Medien kursiert das Gerücht, dass ab 2027 keine Fingerabdrücke mehr in Personalausweisen gespeichert werden dürfen, da dies gegen die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz verstoße. Dies verunsichert die Bürgerinnen und Bürger, da Fingerabdrücke als wichtiges Sicherheitsmerkmal gelten.

Fingerabdrücke auf dem Personalausweis: Ein Eingriff in die Privatsphäre? - Screenshot der Behauptung aus den sozialen Medien
Screenshot der Behauptung aus den sozialen Medien

Die Prüfung des Sachverhalts

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass die Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweise mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Diese Praxis soll Identitätsdiebstahl erschweren und die Sicherheit erhöhen. Die Kritik, dass dies gegen die Grundrechte verstoße, wurde vom Gericht sorgfältig geprüft. Obwohl die zugrundeliegende Verordnung auf einer falschen Rechtsgrundlage beruhte, bleibt sie bis zu einer Neuregelung in Kraft. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Fingerabdrücken für die Sicherheit, ohne die Grundrechte zu untergraben.

Fragen und Antworten zum Thema Fingerabdrücke im Personalausweis

Frage 1: Sind Fingerabdrücke auf dem Personalausweis rechtswidrig?
Antwort 1: Nein, laut EuGH sind Fingerabdrücke auf Personalausweisen rechtmäßig und mit den Grundrechten vereinbar.

Frage 2: Warum müssen Fingerabdrücke in den Personalausweis aufgenommen werden?
Antwort 2: Sie dienen dem Schutz vor Identitätsmissbrauch und erhöhen die Sicherheit.

Frage 3: Wird sich das Verfahren zur Aufnahme der Fingerabdrücke bald ändern?
Antwort 3: Nein, Fingerabdrücke bleiben Bestandteil des Personalausweises, eine neue Verordnung wird lediglich die Rechtsgrundlage korrigieren.

Frage 4: Was war das Problem bei der alten Verordnung?
Antwort 4: Die alte Verordnung beruhte auf einer falschen Rechtsgrundlage, die nicht präzise genug war.

Frage 5: Was bedeutet das EuGH-Urteil für die Bürger?
Antwort 5: Die Bürger können sich darauf verlassen, dass Fingerabdrücke in Personalausweisen weiterhin ein legitimes und rechtmäßiges Sicherheitsmerkmal sind.

Fazit

Die Entscheidung des EuGH bestätigt, dass Fingerabdrücke auf Personalausweisen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz vor Identitätsdiebstahl leisten. Die Bürger sollten sich der Bedeutung dieser Maßnahmen bewusst sein und Fehlinformationen kritisch begegnen. Für weitere Informationen und Aktualisierungen empfehlen wir, seriöse Nachrichtenquellen zu konsultieren.

Quelle: dpa

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