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Sollen Geheimdienste mutmaßliche Extremisten auch bei verschlüsselter Kommunikation ausspähen dürfen? Nach langem Tauziehen sind sich Union und SPD einig, und das Kabinett berät. Doch es gibt Kritik.
Geheimdienste sollen WhatsApp & Co. mitlesen dürfen: Das Kabinett der Bundesregierung entschied am 21.10.2020, dass Nachrichten, die über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp versendet werden, künftig von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und dem militärischen Abschirmdienst (MAD) überwacht werden dürfen -dies galt bisher nur für laufende Gespräche.
Um eine solche Überwachung (auch Quellen-TKÜ genannt) anzuordnen, ist allerdings immer eine genaue Prüfung des Einzelfalls notwendig. Hierzu ist nach Billigung der Reform durch den Bundestag geplant, die Zahl der Mitglieder der G10-Kommission zu erhöhen, die für diese Genehmigung zuständig ist, sowie einen technischen Berater zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Kontrolle der Maßnahmen gewährleistet werden.
Reaktion auf politisch motivierte Terroranschläge
Als Konsequenz aus den rechtsextrem motivierten Anschlägen von Hanau und Halle, verspricht sich die Regierung durch die leichtere Beobachtung von Einzelpersonen aus kleinen Gruppierungen, Taten dieser Art künftig präventiv begegnen zu können.
Zudem ist hierzu ein erweiterter Informationsaustausch zwischen dem MAD und dem Verfassungsschutz vorgesehen.
Reform nicht unumstritten
Kritik erhielt das Vorhaben von der FDP. Diese verweist darauf, dass es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte und einen weiteren Schritt in Richtung eines gläsernen Bürgers handele.
Aufgrund von Protesten der SPD wurde ein weiterer Passus aus der Reform entfernt, der es zudem erlaubt hätte, verdeckt Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte zu nehmen und deren Daten auszulesen.
Gastautorin: Annika Hommer
Quelle: RND
Artikelbild: Shutterstock / oasisamuel
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