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Die Gewalt, die Frauen in Österreich regelmäßig erleben, steigt stetig an. In diesem Jahr gab es bereits acht Morde an Frauen, die durch ihre Partner oder Ex-Partner verübt wurden.
Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) möchte den Gewaltschutz von Frauen stärker in den Fokus rücken. Ob die hierfür kürzlich beschlossenen Maßnahmen des Justizministeriums jedoch ausreichen, hat DER STANDARD in einem Interview mit Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser besprochen.
Mehr Unterstützung bei Prozessbegleitung und Verfahrensfinanzierung
Laut Rösslhumer sei die Stärkung der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung, die Justizministerin Alma Zadić angekündigt hat, sehr wichtig. Besonders in der Corona-Zeit befänden sich viele Frauen in finanziellen Notlagen, wodurch die Finanzierung eines Anwalts oder von Gutachten erschwert würde. Dass Frauen hier nun eine Unterstützung bei Prozessbegleitung und für Verfahrens- und Anwaltskosten erhalten sollen, begrüßt Rösslhumer sehr.
Vor Gericht: Vertretung von Betroffenen durch Opferschutzeinrichtungen
Geplant sei von Justizministerin Zadić zudem, dass Betroffene von Gewalt vor Gericht durch Opferschutzeinrichtungen vertreten werden können. Dies habe laut Rösslhumer gleich mehrere Vorteile: Zunächst seien die Geschichten der Opfer häufig sehr belastend. Eine Vertretung durch eine vertraute Person der Opferschutzeinrichtung könne Betroffenen zum einen ersparen, einem Anwalt oder einer Anwältin ihre Geschichte nochmal erzählen zu müssen. Zum anderen können es sich viele Frauen schlichtweg nicht leisten einen Anwalt zu konsultieren. Sollte es Opfern also ermöglicht werden, vor Gericht durch eine Opferschutzeinrichtung vertreten zu werden, würde dies die Betroffenen sowohl psychisch als auch finanziell entlasten.
Sollte darüber hinaus auch eine Unterstützung bei Familiengerichten möglich werden, wäre dies laut Rösslhumer ebenfalls begrüßenswert. Insbesondere in Sorgerechtsfällen würden die Gewalterfahrungen der Frauen häufig ignoriert und Behörden agierten als eine Art verlängerter Arm gewalttätiger Männer. Hier gelte es, betroffenen Frauen mehr Unterstützung zu bieten.
Bewusstsein der Behörden schärfen
Wichtig sei es zudem, dass Justizangestellte sich darüber bewusst werden, welche Dynamiken in einer Gewaltbeziehung vorherrschen und wie diese beim Verfahren zu berücksichtigen sind. Insbesondere bei Gerichtsprozessen würden laut Rösslhumer immer wieder Schuldzuweisungen in Richtung der Betroffenen getätigt. Ein neuer Erlass solle dem laut Zadić jedoch durch Sensibilisierung von Strafverfolgungsbehörden in Fällen von Gewalt gegen Frauen entgegenwirken. Aktuell führe laut Rösslhumer auch die mangelnde Sensibilisierung von Beamten dazu, dass nur zehn Prozent der Anzeigen verurteilt und sogar 60 Prozent gänzlich eingestellt würden. Es brauche mehr verpflichtende Schulungen und eine feste Einbindung von Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten. Außerdem fehle es häufig an einer angemessenen Gefahrenprognose für Beschuldigte. Diese würden laut Rösslhumer oft trotz akuter Gefährdung des Opfers wieder auf freien Fuß gesetzt.
Mehr Geld für Opferschutz nötig
Rösslhumer sieht zudem eine besondere Notwendigkeit für Personenschutz für Gewaltopfer, deren Angreifer nicht aufgefunden werden können. Auch wenn es Geld koste, müsse ihnen in diesen Situationen der gleiche Schutz zu Teil werden, wie es oft bei Prominenten der Fall sei. Insgesamt sei es wichtig mehr Geld in den Opfer- und Gewaltschutz zu investieren und auch personell aufzustocken. Um alle Fälle in Österreich adäquat beraten und betreuen zu können, brauche es mindestens 3.000 Arbeitsstellen mehr in Frauenhäusern und Opferschutzeinrichtungen.
Das gesamte Interview findet ihr hier (Link: derStandard.at ).
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Quelle: derStandard.at , derStandard.at
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