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Ende 2021 lag der Glasfaser-Ausbau in Deutschland gerade mal bei 7,11 Prozent, doch bis 2030 soll jeder Haushalt einen solchen Anschluss haben, bis 2025 jeder zweite Haushalt. Da muss also ziemlich Gas gegeben werden, wenn das Ziel erreicht werden soll, was allerdings auch dazu führt, dass Vertreter der Unternehmen mit unlauteren Methoden Verbraucher zu Vertragsabschlüssen drängen wollen.
Unlautere Methoden
Da klingelt es an der Tür und ein Vertreter oder Vertreterin steht davor und möchte sich über einen neuen Internet-Vertrag mit Glasfaser-Anschluss unterhalten. Solche Türvertreter kennt man heutzutage kaum noch (früher wurden so Staubsauger und Versicherungen verkauft), doch ausgestorben sind sie anscheinend nicht.
Dies ist auch nicht etwa verboten, versetzt aber Verbraucher in einen oftmals unangenehmen Zugzwang: Ist der Vertreter oder die Vertreterin erst einmal im Haus, wird über die großen Vorzüge eines schnellen Anschlusses geredet, und am besten solle man doch sofort einen Vertrag unterzeichnen. Doch so mancher Haushalt benötigt einen schnellen Anschluss gar nicht.
Verbraucher berichteten der Verbraucherzentrale NRW darüber, dass sie bei solchen Gesprächen schlecht informiert und dazu gedrängt wurden, sofort einen Vertrag zu unterzeichnen. Zudem konnte beobachtet werden, dass „Trittbrettfahrer“ zu Internet-Verträgen drängen, die gar nichts mit dem direkten Glasfaser-Ausbau zu tun haben.
Gut zu wissen: Wurde ein Vertrag am Telefon, im Internet oder quasi an der Haustür geschlossen, gibt es immer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies trifft allerdings nicht für Verträge zu, die im Geschäft eines Anbieters abgeschlossen wurden.
Was ist ein echter Glasfaser-Anschluss?
Deswegen ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen:
- Ein echter Glasfaser-Anschluss geht bis in die Wohnung und trägt den Namen „Fiber to the home“ („FTTH“, deutsch: „Glasfaser nach Hause“)
- „Unechte“ Anschlüsse sind „Fiber to the curb“ („FTTC“, „bis an den Bordstein“) oder „Fiber to the building“ („FTTB“, „bis in den Keller eines Gebäudes“), denn durch den „fehlenden Meter“ bekommt man nicht die volle Geschwindigkeit
Wenn also FTTC oder FTTB als Glasfaser-Anschluss angeboten werden: Gleich abblocken und höflich verabschieden, denn es handelt sich um keine schnellen Direktanschlüsse!
Brauche ich überhaupt so einen Anschluss?
„Ich schreib doch nur E-Mails und bestelle manchmal was auf Amazon, ich brauch sowas nicht“ – Dies mag für viele Verbraucher ein Gegenargument sein, ist aber nicht lange haltbar. Beispielsweise werden immer mehr Smart-TVs verkauft, und dann möchte man irgendwann auch mal YouTube-Videos in hoher Qualität schauen oder einen Film auf Netflix oder Amazon Prime streamen.
Fakt ist jedenfalls, dass Bandbreiten wie vor 20 Jahren heute nicht einmal mehr für Plattformen wie Facebook genügen, und der Trend zu mehr Bandbreite für mehr und mehr Plattformen und Services wird nicht stoppen, somit sind Glasfaser-Anschlüsse zukunftssicher – am besten sobald es möglich ist, denn ein späterer Entschluss kann höhere Kosten verursachen.
Bei der Vertragsfrage ist es am geschicktesten, erst einmal einen günstigeren Tarif mit niedrigerer Bandbreite zu nehmen. Grund: Ein Upgrade auf eine höhere Geschwindigkeit ist fast immer zu jedem Zeitpunkt möglich, während ein Downgrade auf eine niedrigere Geschwindigkeit zumeist erst zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich ist.
Auf das Kleingedruckte achten: Manche Verträge haben scheinbar einen Einheitspreis für alle Tarife, doch erst im Kleingedruckten ist lesbar, dass sich die schnelleren Tarife nach einigen Monaten im Preis erhöhen!
Fazit
Am sichersten ist es, sich vor dem Abschluss eines Vertrages ausführlich beraten zu lassen, sei es von Mitarbeitern eines Unternehmens selbst in einem Laden, natürlich auch von technikaffinen Freunden und Bekannten, bevor man sich von einem Vertreter an der Haustür einen Vertrag aufschwatzen lässt, der zwar teuer ist, aber vielleicht gar kein Plus an Geschwindigkeit bietet.
Artikelbild: Pixabay
Quelle:
Verbraucherzentrale NRW
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