#HVV : was denkst Du über die angebliche “interne Anweisung”?

Deine Meinung zählt! Sind “viel Augenmaß” und Milde der richtige Weg, oder dürfen Unterschiede, welche Regeln aushebeln, nicht gemacht werden?

Die Diskussion um ein angebliches “internes Schreiben der HVV”, welches der BILD vorliegt, reißen nicht ab.

HVV, das ist die Abkürzung für die Hamburger Verkehrsverbund GmbH, welche für den öffentlichen Personennahverkehr in Hamburg zuständig ist. Diese HVV steht nun aufgrund eines Artikels in der Regionalausgabe Hamburg der BILD in der Kritik.

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(Screenshot: BILD)

Inhaltlich ginge es in diesem Schreiben gemäß BILD darum:

Bei „Asylsuchenden“ müsse man „viel „Augenmaß walten lassen“, da viele von Ihnen „Opfer von professionellen Fahrkartenfälschern“ würden oder „nachvollziehbar kaum Kenntnisse“ von der HVV-Tarifstruktur hätten.

(Quelle: BILD)

Ebenfalls zitiert in diesem Artikel wird der verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg Dennis Thering, welcher auf seiner offiziellen Facebookseite Stellung zu diesem Artikel bezieht:

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So sagt dieser:

Unfassbar! Die „Augen-zu-Anweisung“ muss zurückgenommen werden. Es gibt in Hamburg die Möglichkeit, eine vergünstigte HVV-Zeitkarte zu erwerben, explizit auch für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

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Die sozialen Netzwerke brodeln

Diese Meldung ist natürlich Futter für die spannungsgeladenen Netzwerke. Die bereits erhitzte Diskussion wird auf Facebook zum Beispiel nochmals angereichert, indem man sie mit Bildern schmückt, die nichts damit zu tun haben.

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Diese Grafik, welche sich auf den Artikel aus der BILD bezieht nutzt ein Foto, welches nicht aus Hamburg stammt, sondern aus Gorbitz. Inhaltlich gehören diese Bilder in keiner Weise zusammen. Zudem kann man von einer drastischen Überzeichnung des BILD-Artikels ausgehen.

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Die Frage ist jedoch …

Es ist nun schwer nachzuvollziehen, ob diese Internanweisung der HVV stimmt. Da sich die HVV nicht weiter dazu äußert und auch der CDU-Politiker das Thema aufgreift, laden wir an dieser Stelle zur Diskussion ein.

Die Frage ist: ist es richtig und auch vernünftig, mit Hilfe von “viel Augenmaß” und Milde zwischen bewusstem Schwarzfahren und ungewolltem Schwarzfahren zu unterscheiden?

Oder:

Dürfen überhaupt Unterschiede gemacht werden und dadurch Regeln ausgehebelt werden?

Deine Meinung interessiert!

Bei dieser Frage geht es nicht allein darum, wo man politisch steht, sondern auch generell darum, wie weit Regeln gedehnt und gebeugt werden dürfen.

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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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