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Keine Hausenteignung aufgrund des EU-Programms „Fit für 55“

Im Rahmen des „European Green Deal“ kommen immense Kosten für den Klimaschutz auf uns zu. Die Enteignung von Hauseigentümern ist aber nicht vorgesehen.

Autor: Walter Feichtinger

Die Behauptung

Hinter der EU-Klima-Initiative „Fit für 55“ verbirgt sich ein Programm zur schleichenden Enteignung von Hauseigentümern bis 2030

Unser Fazit

Die klimagerechte Sanierung aller Gebäude in der EU wird nicht billig. Bis 2030 müssen alle Wohnhäuser der Effizienzklasse D entsprechen und bis 2050 sogar klimaneutral sein. Ausnahmen gibt es für u.a. für historische Gebäude. Die Kosten werden durch den „Klima-Sozialfonds“ abgefedert.

In einem oft geteilten Video sowie einem Blogartikel wird behauptet, dass „Fit für 55“ dazu führe, dass Wohnimmobilien als unbewohnbar eingestuft werden und in der Folge geräumt werden müssten. Das betreffe auch historische Gebäude wie alte Fachwerkhäuser, die faktisch nicht mehr auf den erforderlichen Stand modernisiert werden können. Wenn die Sanierung nicht möglich oder leistbar ist, dann komme diese Regelung einer faktischen Enteignung gleich.

YT-Video: Enteignung Gebäude
Screenshot des YT-Videos „Skandal: EU plant gezielte Enteignung von Häusern“

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Was ist Fit für 55?

Die EU-Kommission hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in der Union bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Damit das nicht nur ein frommer Wunsch bleibt, wurden im Klimaprogramm „Fit für 55“ zwölf konkrete Vorschläge ausgearbeitet, wie das zu schaffen ist. Wobei das nur der erste Schritt sein kann. Bis 2050 soll Europa ja in Summe klimaneutral sei, so der „European Green Deal“. Die zwölf Vorschläge betreffen zwölf Gesetze: Acht bestehende müssen dafür geändert, vier weitere neu beschlossen werden, hieß es bei der Vorstellung des Programms am 14.7.2021.

Die konkreten Maßnahmen betreffen u.a.

  • das Emission Trading System, das nun auch den Gebäudesektor einbezieht
  • die Renewable Energy Directive, der gemeinsame Rahmen für die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen
  • die Energy Efficiency Directive, die Zielvorgaben für die Energieeffizienz vorgibt
  • die Effort Sharing Regulation, die Klimaziele entsprechend der Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten verteilt
  • und die Energy Taxation Directive, welche die Besteuerung von Energie regelt

Eine Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) stand auch auf der Agenda. Diese musste sowohl vom EU-Parlament, als auch im EU-Rat diskutiert werden. Die Kommission trat deshalb als Vermittler auf. Der Rat hat inzwischen die Zielvorgaben festgelegt, wie die Details und Sanktionen aussehen sollen, bleibt den Mitgliedstaaten bei der Ratifizierung der Richtlinie überlassen.

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Umsetzung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz sicherzustellen, einschließlich geeigneter Überwachungsmechanismen und Sanktionen gemäß Artikel 31.

Aus dem Vorschlag für die Neufassung der EPBD

Enteignung ist nicht das Ziel

Damit ist gleich einmal klar, die Exekution der Vorgaben liegt nicht in der Hand von EU-Organen. Das kann theoretisch von den einzelnen Mitgliedern noch immer sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Das, was als „Enteignung“ bezeichnet wird, ist aber ganz klar nicht der Plan. Die Kosten für ein klimaneutrales Europa werden auf rund eine Billion Euro geschätzt, davon 120 Milliarden Euro pro Jahr für notwendige Investitionen im Bereich Energieeffizienz bei Wohngebäuden. Diese immensen Ausgaben sollen allerdings durch den „Klima-Sozialfonds“ abgemildert werden:

Aus dem Fonds sollen die Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung erhalten, um die in ihren Plänen genannten Maßnahmen und Investitionen zu finanzieren und Verbesserungen bei der Energieeffizienz, der Renovierung und der Dekarbonisierung der Heizung und Klimatisierung von Gebäuden sowie emissionsfreie und emissionsarme Optionen im Bereich Mobilität und Verkehr zu fördern. Eingeschlossen sind auch Maßnahmen, die – vorübergehend und in begrenztem Umfang – direkte Einkommenbeihilfen gewähren.

Pressemitteilung des Rats der EU vom 29. Juni 2022

Hauseigentürmern mit knappem Budget wird also unter die Arme gegriffen. Um Wohnhäuser bis auf die Energieeffizienzklasse D zu bringen, haben sie insgesamt 10 Jahre Zeit. Die Nullemission muss bis 2050 erreicht sein. Allerdings gibt Ausnahmen bei der vorgeschriebenen Energieeffizienz, z.B. bei historischen Gebäuden, Kirchen, Kasernen, Werkstätten, landwirtschaftlichen Gebäuden und frei stehenden Häusern unter 50 m². Gebäude unter Denkmalschutz – darunter fallen auch viele Fachwerkhäuser – werden wohl davon betroffen sein.

Woher kommt also diese Idee von der Enteignung?

Knackpunkt bei der Kritik ist wohl die Aussage: Die Gebäude dürfen nicht mehr bewohnt oder benutzt werden. Eine entsprechende, explizite Aussage findet sich aber nicht in den Fit für 55-Texten. Woher kommt also diese Behauptung? Ein Artikel im Spiegel von Ende 2021, der noch immer von vielen Medien zu diesem Thema zitiert wird, beruft sich auf den Eigentümerverband Haus & Grund:

Dieser schreibt, dass die damals noch in Planung befindliche, neue Gebäuderichtlinie „für 40 Millionen Gebäude europaweit“ das Aus bedeuten würde. In Deutschland wären etwa 3 Millionen Gebäude betroffen, die dann „nicht mehr genutzt werden dürften“. „Für viele Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein, der Ersatzneubau mindestens 1.200 Milliarden Euro kosten. Für viele private Eigentümer beendet die EU damit den Traum von den eigenen vier Wänden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke bei der Vorstellung des Richtlinienentwurfs am 15.12.2021 in Berlin.

Die Wiener Immo-Timeline schlägt im Februar 2022 noch immer in dieselbe Kerbe. Der Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes verwendet in einem Blogtext ganz konkret das E-Wort:

Bereits ab dem Jahr 2033 müssen alle Wohngebäude zumindest der Effizienzklasse E angehören. EU-weit sind 40 Millionen Gebäude betroffen. Werden die Mindesteffizienzanforderungen innerhalb der vorgegebenen Fristen nicht erreicht, dürfen diese Gebäude nicht mehr benutzt werden. Diese Maßnahme kommt einer Enteignung gleich. Einem Eigentümer verbliebe oftmals nur mehr Verkauf oder Abriss seiner Immobilie.

Martin Prunbauer in „Droht Enteignung durch Klimaneutralität und Energiewende?“

Konzept „Enteignung“ nicht im Vorschlagstext, auch EU-Kommission dementiert

Der aktuelle „Kompromisstext“ über eine Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden spricht davon, dass die Sanktionen bei der Nichteinhaltung der Vorgaben abschreckend sein sollen. Das Konzept „Enteignung“ oder alles, was sich so interpretieren lassen könnte, findet sich im Text allerdings nicht:

Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhängen sind, und ergreifen die zu deren Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und
abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über alle Änderungen der gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2010/31/EU mitgeteilten Vorschriften.

„Artikel 31: Sanktionen“ im Vorschlag für die Neufassung der EPBD

Die dpa fragte nochmals bei der EU-Kommision nach, warum das so geregelt sei. Die Antwort: „Der Kommissionsvorschlag gibt den Mitgliedstaaten Flexibilität dabei, welche Maßnahmen sie einführen wollen, um die in der Richtlinie festgelegten Ziele zu erreichen. […] Unter keinen Umständen erwartet die Kommission, dass jemand aus einem Haus geworfen wird, um Effizienzvorgaben umzusetzen. Dies wäre völlig unverhältnismäßig.“

Die Konzepte im Vorschlagstext sind noch nicht in Stein gemeißelt. Wenn man sich diesen Text sorgsam durchliest, dann weichen einige Details von der Position der EU-Kommision ab. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, als nächstes muss das Parlament Stellung beziehen. Das kann sich alles noch etwas in die Länge ziehen.

Fazit: Die Kosten für den Klimaschutz im Rahmen des „European Green Deal“ und das „Fit für 55“-Programm sind enorm. Ein nicht unerheblicher Teil der Investitionskosten betrifft Wohngebäude, die bis 2030 der Effizienzklasse D entsprechen und bis 2050 sogar klimaneutral sein müssen. Es gibt allerdings u.a. Ausnahmen für historische Gebäude. Die Kosten werden außerdem durch den „Klima-Sozialfonds“ abgefedert. Umsetzung und Sanktionen werden in Absprache mit der Kommission den Mitgliedsstaaten überlassen.


Quellen: Website des Rates der EU und des Europäischen Rates, dpa, Spiegel, Immo-Timeline, Haus & Grund, haufe.de

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