Leben Verstorbene auf Facebook weiter?
Nach einem Todesfall bleiben nicht nur klassisches Erbe und Hausrat. Das digitale Leben existiert weiterhin.
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Leben Verstorbene auf Facebook weiter? – Das Wichtigste zu Beginn: Damit Daten, Bilder und auch Accounts auf verschiedenen Plattformen nicht unkontrolliert im Netz liegen bleiben, sollte der digitale Nachlass im Todesfall vorab überdacht und geregelt werden.
Was passiert mit Daten eines Verstorbenen?
E-Mail Postfächer, Fotos, Videos und auch Chatverläufe in sozialen Netzwerken sowie Inhalte in einer Cloud. Diese Daten bleiben nach dem Tod bestehen.
Für Angehörige kann dies einen zusätzlichen großen Verlust bedeuten, wenn man nicht an diese Daten gelangt.
Man sollte sich darum also zeitgerecht auch darüber Gedanken machen und regeln. Denn ansonsten bleiben diese zum Teil auch sehr sensiblen Daten unkontrolliert im Netz liegen.
Digitaler Nachlass vererblich
Ja, der Nachlass im Netz ist vererblich. Rebekka Weiß, IT-Branchenverband Bitkom, verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH; Az.: III ZR 183/17), in dem der BGH entschieden hatte, dass die Eltern eines verstorbenen Mädchens als Erben Zugriff auf ihr Facebook-Konto bekommen.
Die Richter stellten klar, dass auch digitale Inhalte vererbt werden. Dementsprechend treten Erben in Nutzungsverträge wie beispielsweise Streamingdienste, E-Book-Anbieter, Cloud-Dienste oder auch soziale Netzwerke ein.
Zugangsdaten übergeben
Damit Erben auf die Daten und somit auf den digitalen Nachlass zugreifen können, müssen diese die nötigen Zugangsdaten kennen. Man sollte sich also die Zeit nehmen und eine Übersicht über sämtliche Accounts samt Benutzernamen und Kennwörtern erstellen. Optimalerweise hinterlegt man diese an einem sicheren Ort.
Rebekka Weiß schlägt vor: „Man kann die Übersicht etwa auf einem verschlüsselten USB-Stick speichern und in einem Tresor oder Bankschließfach aufbewahren.“
Die Zugangsdaten im Testament festzuhalten, ist nicht ratsam. Oftmals können Monate vergehen, bis das Testament eröffnet wird. Zeit geht verloren, in der die Erben bereits dem Wunsch des Verstorbenen nachkommen könnten, um Chatverläufe oder sonstige Inhalte löschen zu können.
Hier ist es auch ratsam, sich zu überlegen, welche Inhalte die Hinterbliebenen sehen sollen und welche sie niemals zu Gesicht bekommen sollten.
Vertrauensperson bestimmen
Optimal ist es, sich Gedanken zu machen, wer als Vertrauensperson fungieren könnte, um nach dem eigenen Tod den digitalen Nachlass zu regeln. Dafür setzt man eine Vollmacht auf und ermächtigt darin die jeweilige Person. Wichtig ist – neben Datum und Unterschrift – der Zusatz, dass diese Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.
Die Vollmacht übergibt man der Vertrauensperson. Diese wird auch in Kenntnis darüber gesetzt, wo die Zugangsdaten zu den Nutzerkonten deponiert sind.
Wichtig ist hier auch, dass man seine Angehörigen darüber informiert, wer als Vertrauensperson den digitalen Nachlass regeln wird.
Facebooks Nachlasskontakt
Facebook stellt die Möglichkeit zur Verfügung, einen Nachlasskontakt zu bestimmen. Dieser kann sich um das Facebook-Konto im Gedenkzustand kümmern oder auch festlegen, dass das Konto dauerhaft gelöscht wird.
In den Gedenkzustand wird ein Konto dann versetzt, wenn Facebook über den Tod der Person in Kenntnis gesetzt wurde. Auf dem Profil der verstorbenen Person wird vor dem Namen „In Erinnerung an“ angezeigt.
Virtuelles Andenken
Eine zeitgemäße Alternative bieten virtuelle Gedenkseiten. Hinterbliebene können das digitale Andenken an geliebte Menschen selbst gestalten und somit die Erinnerung im Internet lebendig halten.
Freunde und Angehörige können sich so immer erinnern – unabhängig davon, wo sie sich gerade befinden.
Quelle: infranken.de
Artikelbild: Facebook
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