13-Jährige Schülerin bricht in Bus zusammen: Nun liegt das Gutachten vor!
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Staatsanwaltschaft informiert über mögliche Ursachen. Anfang September 2020 kursierten verschiedene Gerüchte zu einem Vorfall in Büchelberg. In einem Schulbus kollabierte eine 13-jährige Schülerin.
Es ging dabei um Gerüchte und Vermutungen, die zusammen mit einem Zeitungsausschnitt auf Social Media-Plattformen wie Facebook verbreitet wurden:

Der Faktencheck
Wie die RHEINPFALZ berichtet, ist ein 13-jähriges Mädchen am Montagmittag in einem Schulbus bei Büchelberg zusammengebrochen. Sie war mit rund weiteren 32 Mitschülern auf dem Nachhauseweg. Während die 13-Jährige von Rettungskräften medizinisch versorgt wurde, betreute die Freiwillige Feuerwehr die 32 Insassen. Die Polizei teilte mit, dass die Schülerin im Krankenhaus verstarb.
Nun liegt das Gutachten vor:
Ein Mund-Nasen-Schutz verursachte nicht den Tod einer Schülerin!
Wie die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mitteilte, liege ihr das schriftliche rechtsmedizinische Gutachten über die Obduktion mittlerweile vor.
Todesermittlungsverfahren nach Tod einer 13-Jährigen am 07.09.2020
– Folgemitteilung zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau vom 01.10.2020 –
Wie berichtet, ist am 07.09.2020 ein 13-jähriges Mädchen in einem Schulbus im Landkreis Germersheim bewusstlos geworden und später in einem Krankenhaus in Karlsruhe verstorben. Das schriftliche rechtsmedizinische Gutachten über die Obduktion liegt mittlerweile der Staatsanwaltschaft vor.
Dieses verhält sich – wie beauftragt – auch zur Frage einer eventuellen Ursächlichkeit des getragenen Mund-Nasen-Schutzes. Nach den Ausführungen der rechtsmedizinischen Sachverständigen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt gestanden haben könnte.
Die Gutachter haben ausgeführt, dass ein normal getragener Mund-Nasen-Schutz auch nicht zu einer übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid wie beispielsweise bei einer Rückatmung aus einer Tüte führe, da eine Maske seitlich offen und der Stoff teilweise luftdurchlässig sei.
Auch im Übrigen haben sich bislang keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben.
Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin
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