Meme – Mimimi

Autor: Andre Wolf


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Ein Bild mit Charakterausdruck, eine kurze, aussagekräftige Anmerkung und eine Prise Humor: fertig ist ein Meme! Doch ist die Nutzung und Verbreitung eines Memes auch legal? Hier prallt die praktische Realität auf das theoretische Urheberrecht.

Memes tauchen meist dann auf, wenn man der eigenen Meinung zu einer Diskussion einen optischen Rahmen verleihen möchte und zugleich damit anmerkt, dass es nicht ganz mit der Ernsthaftigkeit zugehen kann. Besonders beliebt ist der Einsatz von Memes in Kommentaren als reine Bildantwort geworden.

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(Screenshot: Google Bildersuche)

Verschiedene Darstellungen

Memes können sich unterschiedlich geben. Von cartoonartigen Zeichnungen über die Darstellung von Politikern, Schauspielern oder Sänger bis hin zu den beliebten Katzenbildern (sehr beliebt: Grumpy Cat).

Man kann anhand ihres Aufbaus und Einsatzes Memes nun auch als komplexere und gesteigerte Form von Smileys oder Emojis bezeichnen.

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(Quelle: Facebook, Kommentarbereich eines öffentlichen Status)

Problemstellung

Ein Meme unterliegt, so wie jedes andere Bild oder jede andere Zeichnung dieser Welt, grundsätzlich dem Urheberrecht dessen, der dieses Meme erstellt hat. Diese Person, die wiederum dass Meme erstellt hat, kann eventuell schon dabei das Urheberrecht gebrochen haben, indem ein fremdes Bild für den Bau des Memes verwendet wurde (Screenshot aus Film, TV oder einfach ein anderes Bild.

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Somit liegt, zumindest aus juristischer Sicht, bei jeder Nutzung eines Memes eine Urheberrechtsverletzung vor, da für die Verbreitung in der Regel keine Lizenzen eingeholt werden. Man müsste schon ein Meme ohne Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material selbst entwerfen, um diesem Dilemma aus dem Weg zu gehen.

Selbst wenn man ein Meme selbst erstellt, indem man ein selbstgeschossenes Foto nutzt, so ist auch hier zu beachten, dass eine eventuell dort abgebildete Person mit der Nutzung einverstanden ist (Recht am eigenen Bild).


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Die Realität

Soweit die theoretische Seite. In der Praxis ist bisher noch kein Fall bekannt geworden, dass jemand tatsächlich eine Abmahnungen bekommen hat, weil er solche Memes in seinen Kommentaren verwendet hat. Möglich ist es – ja – daher zumindest die Aufklärung. Jedoch wollen wir hier auch nicht den Teufel an die Wand malen.

Allerdings, das müssen wir betonen, kam es 2015 zu einer Zahlungsaufforderung von Getty Images gegen den Internet-Blog und Geek-Versand „Get Digital„, da diese einige Varianten des Memes „Socially Awkward Penguin“ in ihrem Blog „Geek Sisters“ vorstellten. Die Memes wurden daraufhin gelöscht, „Get Digital“ zahlte eine Summe von 785,40 € an Getty Images. Allerdings, und da wurde Getty Images dreist, sollte darüber Stillschweigen bewahrt werden, was sich Get Digital allerdings nicht gefallen ließ: Sie berichteten in ihrem Blog darüber und brachten eine Alternativ-Version des Memes heraus.

Die sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, denn wie schon oben geschrieben: Wegen einem Meme in einem Kommentar wird euch kaum jemand verklagen.

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Memes zu erstellen ist auch recht einfach, es gibt mittlerweile Vorlagen wie z.B. auf Imgflip.


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