Der Hitze-Faktencheck: Ist Nackedei beim Fahren verboten?

Autor: Ralf Nowotny


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Artikelbild: Milkovasa / Shutterstock.com

Klar, nicht jedermann und jedefrau möchte sich in der Öffentlichkeit hüllenlos zeigen. Doch der Fahrtwind bei der Hitze ist schon recht verlockend…

Da wagt sich wohl so mancher Fahrer von vier- und zweirädrigen Vehikeln nackig in den Straßenverkehr, wie die Polizei Brandenburg in einem Tweet zeigt:

Durfte die Polizei denn diese Fotos veröffentlichen?

Wir berichten ja selbst oft über das Recht am eigenen Bild. Auch der Polizei Brandenburg wurde mehrmals die Frage gestellt, ob sie denn die Zustimmung des Mannes hätten, die Fotos zu veröffentlichen.
In diesem Fall ist es jedoch korrekt geschehen: Der Mann trägt einen Helm, ist nur seitlich und von hinten zu sehen, das Kennzeichen seines Rollers wurde verpixelt, somit ist eine eindeutige Identifizierung des Nackedei-Rollerflitzers nicht möglich.

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Darf man denn nackt in den Straßenverkehr?

Hier unterscheiden sich Österreich und Deutschland:
In Deutschland ist das nackte Fahren prinzipiell nicht gesetzlich verboten! Wie beispielsweise die „tz“ berichtet, ist das Nacktfahren zwar gestattet, jedoch kann es zu einer Ordnungswidrigkeitsstrafe kommen, wenn sich andere Personen dadurch belästigt fühlen (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz, Belästigung der Allgemeinheit). Wenn es zu einem Unfall kommt, da der Nackedei kein angemessenes Schuhwerk trug und deswegen beispielsweise vom Bremspedal abrutschte, kann dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben.
In den meisten Fällen wird man von der Polizei nur des Platzes verwiesen (wie es so schön im Amtsdeutsch heißt), es kann aber auch zu Geldstrafen bis zu 1.000 Euro kommen.

In Österreich hingegen sollte man es ganz bleiben lassen, sich textilfrei hinters Steuer zu setzen. Wie der „Kurier“ berichtet, kann es je nach Bundesland zwischen 200 Euro (Vorarlberg) und 2.000 Euro (Steiermark) kosten!

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Wichtig ist immer passendes Schuhwerk

Ob man nun nackt fährt oder nicht, wird jedoch dieser Punkt gerne von Autofahrern nicht beachtet: Das passende Schuhwerk!
Natürlich ist es nicht sonderlich gemütlich, mit festem Schuhwerk bei der Hitze zu fahren, doch jeder Autofahrer sollte einsehen, dass es nicht sehr sicher ist, mit rutschigen Flip-Flops, Crocs oder sogar barfuß die Pedale zu betätigen.
Selbst wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, kann durch das Tragen von falschem Schuhwerk eine Mitschuld vermutet werden, was den Fahrer nur in weitere Schwerigkeiten bringt.

Fazit

So reizvoll es bei der Hitze auch sein mag, sich textilfrei hinters Steuer oder aufs Rad zu schwingen, sollte man es vielleicht besser lassen. Nicht jeder Mitmensch geht so locker mit Nacktheit um wie die Brandenburger Polizisten, man kann sich da schnell eine Anzeige einhandeln… und gerade Männer sollten vielleicht nicht unbedingt (aus gesundheitlichen Gründen und wegen der Verletzungsgefahr)  in der Öffentlichkeit „ihr Würstchen braten“. 😉

Artikelbild: Milkovasa / Shutterstock.com


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