Gil Ofarim und das Westin Hotel stehen im Fokus der Medien (Verleumdung). Ofarim behauptet, dass er antisemitisch beleidigt und diskriminiert worden sei.
Antisemitismus oder Verleumdung? Der Mitarbeiter des Hotels wiederum sagt, dass Ofarim nicht die Wahrheit erzähle und hat Strafantrag gegen Ofarim wegen Verleumdung erstattet. Somit steht Aussage gegen Aussage.
HINWEIS!
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„DIE CAUSA OFARIM“: ÜBER GLAUBWÜRDIGKEIT UND WENDUNGEN!
Der Sachverhalt steht noch nicht fest. Die Ermittlungsbehörden müssen nun erforschen, wer die Wahrheit sagt. So lange gilt für beide die Unschuldsvermutung. Was das bedeutet und wer sich wie strafbar gemacht haben könnte, beantwortet Karsten Gulden (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Mediator und Inhaber und Partner der Mainzer Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte) in diesem Video:
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Die Moral von der Geschicht… … wir befinden uns im Wilden Westen nicht.
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Die Medienkanzlei wurde 2005 von Karsten Gulden, LL.M. – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht & Mediator und Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht – Rechtsanwalt & zertifizierter Datenschutzbeauftragter gegründet.
gulden röttger rechtsanwälte beraten und vertreten sowohl Mandanten aus der Region (Mainz) als auch aus dem gesamten Bundesgebiet, Österreich und der Schweiz. Neben der Beratung und anwaltlichen Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen bietet die Kanzlei Seminare und Mediationen an. (Kontakt)
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