Paketbote kann klingeln und sechs Euro für die Lieferung verlangen
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Eine Änderung der Freigrenze bei Paketen aus Ländern außerhalb der EU kann künftig zu zusätzlichen Kosten führen, die der Paketbote dann direkt bei Lieferung kassieren wird.
Bereits vor ein paar Jahren hatte DHL eine Service-Pauschale für Paketzustellungen aus Nicht-EU-Ländern eingeführt. Diese gilt für Artikel bzw. Produkte, die über 22,- Euro Wert haben. Ab 1. Juli wird diese Freigrenze laut einer Vorgabe der EU-Kommission fallen. DHL, UPS, DPD, Hermes und Co. werden die ab dann fälligen Kosten direkt bei der Zustellung kassieren.
Hintergrund dieser Vorgabe ist, dass damit Wettbewerbsvorteile von Versendern aus dem EU-Ausland beseitigt werden sollen. Billig-Anbieter wie Wish oder Joom waren bei Waren, deren Wert unter 22,- Euro lag, von Einführungssteuern befreit.
Wie läuft das ab?
Bestellte man aus Ländern außerhalb der EU Waren inklusive Versandkosten unter 22,- Euro, ging dies bisher steuerfrei durch den Zoll. Künftig gibt es diese Freigrenze eben nicht mehr. Die zusätzlichen Kosten in der Höhe von 6,- Euro für die Service-Pauschale werden in Zukunft allerdings nicht direkt bei der Bestellung mit verrechnet, sondern bei der Zustellung durch einen Paketboten fällig.
Das heißt, wenn man ein Paket erhält, von einem Paketshop oder einer Poststelle abholt, muss man die Kosten für diese Service-Pauschale bei Übernahme bezahlen.
Eine Ausnahme stellen Bücher, Kleidung oder Haushaltswaren mit einem Wert von unter 5,23 Euro dar. Hier wäre der Aufwand für den Zoll höher als die Einnahmen.
Warum muss man die Kosten beim Paketdienst bezahlen?
Die Einführungssteuer von Waren von außerhalb der EU wird in Deutschland vom Zoll berechnet. Die Paketdienste strecken diese für den Kunden vor. Werden die Pakete ausgeliefert, holen sie sich das Geld vom jeweiligen Empfänger zurück, indem sie direkt bei Zustellung die Kosten abkassieren.
Um eine solche Gebühr nicht zahlen zu müssen, kann man in Online-Shops bestellen, die in der EU registriert sind oder die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführen. Hierzu gehören beispielsweise Amazon, Zalando, Zara, Otto, H&M und viele weitere Shopping-Plattformen.
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Quelle: chip.de, internetworld.de
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