Pädophiler in Dresden? Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernstzunehmendes Thema.
Autor: Tom Wannenmacher
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Ein Pädophiler in Dresden? Es ist immer einfach, seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen und eventuell Existenzen zu zerstören, solange man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt. Dass solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann, ist leider vielen nicht bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze, die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragte Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos. Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt, sollte sich ernsthaft Gedanken darüber machen, ob er seine Worte auch außerhalb des großen Kollektivs Facebook in die Tat umsetzen würde und mit den Konsequenzen leben könnte.
Im Moment bekommen wir unzählige Anfragen zu diesen Statusbeitrag:
(Anmerkung ZDDK: Im Gegensatz zum Ersteller des Beitrages, haben wir alle Gesichter bewusst unkenntlich gemacht)
Im Statusbeitrag steht: (1:1 Kopie)
Achtung!!!!
Es ist ein Pedofieler unterwegs auf der Prager Str in Dresden.
Nach längerer Beobachtungen von mehreren Passanten hat dieser Mann ( ende 40 ) Kinder mit jungen Müttern Fotografiert, auf die Ansprache eines Passanten was dies soll ist er weg gerannt in Richtung Postplatz.
BITTE TEILEN !!!!
Analyse:
Im Moment gibt es, außer diesem einen Bild und diesen einem Statusbeitrag, KEINE anderen HINWEISE darauf, dass diese Aussage stimmt. Es gibt keinen Polizeihinweis darauf, dass dieser Herr gesucht wird.
Wir von ZDDK, haben den Ersteller bereits angeschrieben und warten nun auf seine Antwort, woher er diese Infos hat oder ob er sich nur selbst etwas zusammengereimt hat denn auch wenn der Mann angeblich Passanten fotografiert dann hat das noch nichts zu bedeuten. (Sobald wir eine Information erhalten, werden wir diesen Bericht ergänzen)
Dies sieht nach einem privaten “Fahndungsaufruf” aus.
Sollte der Ersteller dieses Statusbeitrages überzeugt davon sein, dass es sich hier um einen Pädophilen handelt, dann sollte er den Weg zur Polizei suchen und nicht einfach einen Facebook-Statusbeitrag in Form eines “privaten Fahndungsaufrufes” starten.
WICHTIG! Wir möchten hier folgendes betonen:
“Es ist für uns nicht überprüfbar ob der/die Accounts die das ursprünglich posten wirklich dieser Meinung sind (wie sollen wir das auch prüfen können?).
Davon abgesehen möchten wir hier auch keine Meinungen bewerten, diskutieren oder in Frage stellen.
Selbst wenn es tatsächlich die Meinung der/des Postenden ist müssen andere Stellen bewerten ob diese Art der Meinungsäußerung rechtlich in Ordnung ist!
Wir prüfen nur Fakten, denn nur diese lassen sich prüfen.”
Thema: “Private Fahndungsaufrufe” auf Facebook:
Private Fahndungsaufrufe auf Facebook und warum diese strafbar sein können!
Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln. Ebenfalls in diesem Bericht befindet sich ein Link zum Video der Kanzlei WBS / Wilde Beuger Solmecke, das man sich unbedingt ansehen sollte.
Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:
- Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
In aller Deutlichkeit: Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.
- Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
- Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
- Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
- Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
Näheres zu diesen Hinweisen findet ihr unter den folgenden Links :
“Zulässigkeit von privater Fahndung über Facebook bei schweren Straftaten”
Link zum Artikel von: COMPUTERBETRUG.DE
>> http://www.computerbetrug.de/2012/04/jurist-warnt-private-fahndungsaufrufe-bei-facebook-sind-verboten-6096/
Link zum Artikel von: WILDE BEUGER SOLMECKE RECHTSANWÄLTE
>> http://www.wbs-law.de/internetrecht/aufruf-zur-lynchjustiz-uber-facebook-25137/
>> http://www.wbs-law.de/internetrecht/zulassigkeit-von-privater-fahndung-uber-facebook-bei-schweren-straftaten-21136/
Video zu: “Private Fahndung auf Facebook – ist das erlaubt? | WILDE BEUGER SOLMECKE”
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