In Deutschland gibt es nicht „ein“ Pfandsystem, sondern mehrere Systeme mit verschiedenen Pfandwerten. Dies führt bei Konsumenten immer wieder zu Verwirrungen und auch Ärgernissen an der Pfandrückgabe.
Das Wichtigste über Pfand und Pfandflaschen in Kürze:
- Es gibt verschiedene Pfandsysteme
- Das Material muss nicht zwingend den Pfandwert bestimmen
- Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die gängisten Werte
Grundsätzlich gibt es zwei große verschiedene Unterteilungen: Mehrweg- und Einwegpfand. Der Unterschied liegt dabei in der Anschließenden Verfahren, beim Mehrwegpfand werden die Behälter gereinigt und neu verwendet, beim Einwegpfand werden die Behälter anschließend stofflich verwertet.
Für die Konsumenten zählt meist: Was bekomme ich wofür? Grundsätzlich ist es ein Irrglaube, dass das Material einer Flasche ausschlaggebend für den Pfandwert ist. Das ist zwar ein Anhaltspunkt, jedoch nicht generell gültig, da Glasflaschen verschiedener Art und verschiedener Farben alle Arten von Pfandwert haben kann, je nachdem, zu welchem System sie gehören.
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Das erklärt entsprechend auch die verschiedenen Rückgabeformen und verschiedenen Automaten für Pfandflaschen. Tatsächlich gibt es Gründe, warum bestimmte Automaten die einen Flaschen annehmen, andere wiederum nicht.
Gebindepfand Mehrweg: 1,50 €
In der Regel hat ein Kasten (Bier, Wasser, Limo) einen Pfandwert von 1,50 €, der zur Anzahl der zurückgegebenen Flaschen addiert wird. daraus ergibt sich der Pfandwert für das Gesamtgebinde.
Manche Händler weigern sich auch gerne mal, nicht komplette Kisten zu nehmen, bzw. lehnen Kisten mit verschiedenen Bierflaschen (grün/braun/hell) ab. Das ist jedoch Unsinn und beläuft sich auf einem Irrglauben.
Bierflaschen 0,33 /0,5 Mehrweg: 8 Cent Pfand.
Es spielt dabei keine Rolle, welche Farbe die Flaschen haben. Im Gebinde haben sie im Regelfall einen Pfandwert von 3,10 € (20er) oder 3,42 € (24er).
In diesen Bereich fallen auch die sog. Steiniflaschen (Stubbie), die im Gebinde jedoch abweichende Pfandwerte haben können, da sie nicht nur in 20ern, sondern auch als 25er, 27er oder 30er Gebinde verkauft werden.
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Bügel-Bierflaschen 0,33/0,5 Mehrweg: 15 Cent.
In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Bügelflaschen, also die berühmten Ploppflaschen. In vereinzelten (seltenen) Fällen kann es aber auch abweichende Pfandwerte geben. Im Gebinde zumeist als 20er mit 4,50 € Pfandwert anzutreffen.
In diesen Fällen mit abweichenden Pfandwerten empfiehlt es sich, die Flaschen auch dort wieder abzugeben, wo man sie gekauft hat, da Händler an dieser Stelle durchaus die Annahme dieser Flaschen verweigern dürfen.
Mehrwegflaschen KEIN Bier: 15 Cent Pfand
Hier wird es spannend, da in diesen Pfandwertbereich viele Flaschen fallen. Die berühmtesten Vertreter sind die Normbrunnenflaschen, die es sowohl aus Glas (klassisch), aber auch aus Plastik gibt.
Pfand-Glasflaschen im Mehrwegsystem, in denen kein Bier ist, haben zumeist diesen Pfandwert. Dabei ist es unerheblich, ob eine Limo oder ein Mineralwasser vorher in der Flasche war.
Bei Plastikflaschen mit 15 Cent Pfand und Einwegflaschen mit 25 Cent Pfand gibt es einen deutlich fühlbaren Unterschied: Die 15 Cent Flaschen sind wesentlich fester und lassen sich entsprechend nicht so leicht eindrücken und knistern/knacken dabei auch nicht.
Im Regelfall besteht ein Gebinde aus 12 Flaschen mit einem Pfandwert von 3,30 €. Abweichende Größen (6er, 10er oder größer) ergeben natürlich andere Werte.
Einwegpfand 25 Cent
Diese Gruppe von Pfandflaschen irritiert dadurch, dass sie komplett unabhängig von Glas oder Inhalt der Flasche ihren Pfandwert hat. Der Pfandwert liegt hier immer bei 25 Cent.
Das kannjetzt eine Dose sein, eine Glasflasche oder, wie in vielen Fällen, eine PET-Flasche. Man erkennt die Einwegflaschen an ihrem Logo (siehe hier). Es handelt sich entsprechend um das Pfandsystem der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH.
Einwegpfandflaschen werden nicht im Gebinde gehandelt.
Kleinere Systeme
Daneben gibt es auch Einzelsysteme, die jedoch nicht großflächig anzutreffen sind und be denen Händler unter Umständen eine Rücknahme verweigern. Obschon Fruchtsäfte, Molkereiprodukte, Wein und Spirituosen keiner Pfandpflicht unterliegen, kann man beispielsweise Weinflaschen antreffen, auf denen Pfand erhoben wird. Diese sollte man dann zwingend dorthn zurückbringen, wo man Pfand gezahlt hat.
Auch exotische Bierflaschen sind mit Vorsicht zu genießen, speziell dann, wenn es um Flaschen mit über 3l Fassungsvermögen geht. Diese sind grundsätzlich nicht pfandpflichtig, daher am besten dorthin bringen, wo man sie gekauft hat.
Es gibt verschiedene kleine Lösungen, die nicht alle hier aufgeführt werden können. Insofern beansprucht dieser Artikel keine Vollständigkeit. Wichtig ist, dass man die Gängigen kennt und auch unterscheiden kann.
Info: Dieser Artikel stellt einen erweiterten Infobereich zu unserem Artikel „Flaschensammeln: Hat ein Jobcenter einem Obdachlosen die als Einnahme angerechnet?“ dar.
Artikelbild Pfand von Hieronymus Ukkel / Shutterstock.com
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