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Aktuell kursiert ein vermeintliches Schreiben des Gesundheitsministeriums mit dem Titel „Rechtsgrundlage zur Corona-Situation“ im Internet. Dieses ist gefälscht!
Wir erhielten zahlreiche Anfragen zu einem Screenshot eines Schreibens zur Corona-Situation, das angeblich vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) herausgegeben wurde.
Viele Nutzer zweifelten an der Echtheit und wandten sich deshalb an uns. Abgesehen von Grammatik-, Rechtschreib- oder Tippfehlern waren auch die Inhalte fragwürdig.
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Gefälschtes Schreiben zur Corona-Situation
Es handelt sich um folgendes Schreiben, in dem angeblich die „Rechtsgrundlage zur Corona-Situation“ dargelegt wird:
In diesem Schreiben soll aufgezeigt werden, welche Rechte Personen bezüglich der Befreiung des Tragens von Mund-Nasen-Schutz während der geltenden Corona-Maßnahmen hätten.
Angebliche Rechte oder – in diesem Fall – „Nichtrechte“ von Ladeninhabern sowie Polizei und Ordnungsbehörden werden gelistet, sowie die Datenschutzgrundverordnung – oder auch GSGVO (sic!) Verordnung – mitbehandelt.
Absender ist laut Briefkopf das Bundesministerium für Gesundheit.
Was sagt das Ministerium zu diesem Infoblatt?
Wir haben nachgefragt und dazu ein E-Mail an das BMG gesendet. In einer automatisierten Antwort erhielten wir die Information, dass es „derzeit aufgrund der sehr großen Zahl an Einsendungen nicht möglich sei, individuell zu antworten“.
Jedoch hat das BMG in diese automatisierte Antwort einige Informationen gepackt, zu denen sehr viele Anfragen einlangen. Unter anderem: Fake-News.
Wir zitieren aus der Mail:
1. Fake-News
Derzeit kursiert im Internet ein angebliches Dokument des BMG mit dem Titel „Rechtsgrundlage zur Corona-Situation“. Dieses stammt nicht aus dem BMG.
Achten Sie daher bei vermeintlich sensationellen Nachrichten bitte sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese.
Polizei warnt vor gefälschtem Schreiben
In einer Pressemitteilung gab die Polizei Bayern nun auch bekannt, dass es sich bei den vermeintlichen „Rechtsgrundlagen zur Corona-Situation“ um eine Fälschung handelt.
In Rosenheim hatte sich ein Kunde in einer Bäckerei auch nach Aufforderung geweigert, eine Maske zu tragen. Als Argument legte er besagtes Informationsblatt vor.
Die Bäckerei rief die Polizei, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wurde erstattet, dem Kunden ein Platzverweis erteilt. Aktuell wird überprüft, ob ihm tatsächlich ein gültiges Attest ausgestellt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz folgen.
Hinweise der Polizei:
- Gewerbetreibende sowie Geschäftsinhaber haben gegenüber „Maskenverweigerern“ selbstverständlich die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.
- Ein Attest zur Befreiung vom verpflichtenden Masken-Tragens muss nicht ständig mitgeführt werden, ist bei einer möglichen Kontrolle aber durchaus hilfreich.
- Bei Nichteinhaltung der „Maskenpflicht“ betreffend der Corona-Maßnahmen muss man mit einem Bußgeld rechnen.
- Tragen von Masken ist dringend notwendig. Die Polizei ruft zu Vernunft und Gemeinsinn aller auf, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo und wann immer dieser vorgeschrieben ist.
Quelle: Polizei Bayern
Artikelbild: Shutterstock / Von Hananeko_Studio / Screenshot Facebook
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)