Spion aus Russland? Ausländischer Agent in Potsdam festgenommen
Die Bundesanwaltschaft hat am 10.8.2021 einen Mitarbeiter der britischen Botschaft in Berlin festnehmen lassen. Der Grund: Er soll einem russischen Geheimdienst gegen Geld Dokumente verschafft haben.
Pressemitteilung: Festnahme wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Ausgabejahr: 2021
Datum: 11.08.2021
Festnahme wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. August 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. August 2021 den britischen Staatsangehörigen David S.
in Potsdam von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, spätestens seit November 2020 für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1, Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
David S. war bis zu seiner Verhaftung als Ortskraft bei der britischen Botschaft in Berlin beschäftigt. Bei mindestens einer Gelegenheit übermittelte er Dokumente, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, an einen Vertreter eines russischen Nachrichtendienstes. Der Beschuldigte erhielt als Gegenleistung für seine Informationsübermittlung Bargeld in bislang unbekannter Höhe.
Die Festnahme ist das Ergebnis gemeinsamer Ermittlungen deutscher und britischer Behörden.
Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (11. August 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Quelle: Bundesanwaltschaft
Artikelbild: Von Roman Babakin / Shutterstock.com
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum
INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE